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Hilfe bei der Steuererklärung: Was bezahlt man bei einem Lohnsteuerhilfeverein?

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Lässt man die Steuererklärung von Profis machen, hat man bis zur Abgabe länger Zeit. Manche nutzen dabei die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins – doch was kostet die Mitgliedschaft?

Steuerpflichtige, die ihre Erklärung für das Steuerjahr 2022 noch nicht abgegeben haben, sollten die Frist am 2. Oktober nicht versäumen. Kommt die Steuererklärung zu spät oder gar nicht beim Finanz­amt an, droht ein Verspätungszuschlag: Jeder angebrochene Monat der Verspätung könne mit einem Zuschlag von 0,25 Prozent der fest­gesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro, zu Buche schlagen, heißt es seitens der Stiftung Warentest auf Test.de.

Person bei Steuererklärung daheim
Eine Steuererklärung ist oft lästig. Doch in vielen Fällen gibt es Geld zurück. © Roman Möbius/Imago

Steuererklärung 2022: Fristverlängerung möglich?

Hat man gute Gründe, es selbst bis zum 2. Oktober nicht zu schaffen, kann man eine Fristverlängerung beantragen – entweder telefonisch, schriftlich oder auch über Elster, wie die Stiftung Warentest erklärt. Entsprechend Gründe können, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt oder ein Umzug sein.

Lässt man die Steuererklärung hingegen lieber von einem Lohnsteuerhilfeverein – oder auch von einem Steuerberater – machen, hat man bis zur Abgabe der Steuererklärung 2022 automatisch noch bis zum 31. Juli 2024 Zeit. Für viele Arbeitnehmende, Beamte und Ruhe­ständler ist ein Lohnsteuerhilfeverein die meist güns­tigere Alternative zu einem Steuerberater, erklären die Experten der Stiftung Warentest unter anderem auf Test.de.

Dazu müssten Betroffene allerdings zunächst Mitglied in einem Lohn­steuer­hilfe­ver­ein werden. „Das kostet eine Aufnahme­gebühr, und hinzu kommt die jähr­liche Mitglieds­gebühr. Die liegt je nach Einkommen und Verein etwa zwischen 50 und 400 Euro“, berichtet Test.de (Stand: 17. August).

Lohnsteuerhilfeverein nicht für alle Steuerzahler

Was man wissen sollte: Steuerliche Hilfe durch einen Lohn­steuer­hilfe­ver­ein ist für Freiberufler sowie für Selbst­ständige ausgeschlossen, erklärt Test.de. „Wer sich mit Gewerbe, selbst­ständiger Tätig­keit oder Land­wirt­schaft etwas dazu­verdient, kann keinen Lohn­steuer­hilfe­ver­ein beauftragen, sondern muss für die Hilfe von Experten zum Steuerberater“, heißt es in dem Beitrag.

Bei anderen Einnahmen gelten den Steuerexperten zufolge Grenzen für die Beratungs­befugnis der Lohn­steuer­hilfe­ver­eine: „Wer Miet­einnahmen und private Veräußerungs­gewinne bis zu insgesamt 18.000/36.000 Euro (Allein­stehende/Ehepaare und Lebens­partner) hat, darf vom Lohn­steuer­hilfe­ver­ein beraten werden“, heißt es auf Test.de. „Zinsen und andere Kapital­erträge spielen bei der Einnahmen­grenze keine Rolle, wenn die Kapital­erträge mit der Abgeltungs­steuer besteuert wurden und in der Steuererklärung nicht angegeben werden.“

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Auch eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung kann sich bezahlt machen. Im Schnitt gibt es der Stiftung Warentest zufolge rund 1.000 Euro zurück.

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