Hilfe bei der Steuererklärung: Was bezahlt man bei einem Lohnsteuerhilfeverein?
Lässt man die Steuererklärung von Profis machen, hat man bis zur Abgabe länger Zeit. Manche nutzen dabei die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins – doch was kostet die Mitgliedschaft?
Steuerpflichtige, die ihre Erklärung für das Steuerjahr 2022 noch nicht abgegeben haben, sollten die Frist am 2. Oktober nicht versäumen. Kommt die Steuererklärung zu spät oder gar nicht beim Finanzamt an, droht ein Verspätungszuschlag: Jeder angebrochene Monat der Verspätung könne mit einem Zuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro, zu Buche schlagen, heißt es seitens der Stiftung Warentest auf Test.de.

Steuererklärung 2022: Fristverlängerung möglich?
Hat man gute Gründe, es selbst bis zum 2. Oktober nicht zu schaffen, kann man eine Fristverlängerung beantragen – entweder telefonisch, schriftlich oder auch über Elster, wie die Stiftung Warentest erklärt. Entsprechend Gründe können, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt oder ein Umzug sein.
Lässt man die Steuererklärung hingegen lieber von einem Lohnsteuerhilfeverein – oder auch von einem Steuerberater – machen, hat man bis zur Abgabe der Steuererklärung 2022 automatisch noch bis zum 31. Juli 2024 Zeit. Für viele Arbeitnehmende, Beamte und Ruheständler ist ein Lohnsteuerhilfeverein die meist günstigere Alternative zu einem Steuerberater, erklären die Experten der Stiftung Warentest unter anderem auf Test.de.
Dazu müssten Betroffene allerdings zunächst Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden. „Das kostet eine Aufnahmegebühr, und hinzu kommt die jährliche Mitgliedsgebühr. Die liegt je nach Einkommen und Verein etwa zwischen 50 und 400 Euro“, berichtet Test.de (Stand: 17. August).
Lohnsteuerhilfeverein nicht für alle Steuerzahler
Was man wissen sollte: Steuerliche Hilfe durch einen Lohnsteuerhilfeverein ist für Freiberufler sowie für Selbstständige ausgeschlossen, erklärt Test.de. „Wer sich mit Gewerbe, selbstständiger Tätigkeit oder Landwirtschaft etwas dazuverdient, kann keinen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen, sondern muss für die Hilfe von Experten zum Steuerberater“, heißt es in dem Beitrag.
Bei anderen Einnahmen gelten den Steuerexperten zufolge Grenzen für die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine: „Wer Mieteinnahmen und private Veräußerungsgewinne bis zu insgesamt 18.000/36.000 Euro (Alleinstehende/Ehepaare und Lebenspartner) hat, darf vom Lohnsteuerhilfeverein beraten werden“, heißt es auf Test.de. „Zinsen und andere Kapitalerträge spielen bei der Einnahmengrenze keine Rolle, wenn die Kapitalerträge mit der Abgeltungssteuer besteuert wurden und in der Steuererklärung nicht angegeben werden.“