Vom Mindestlohn bis zum Elterngeld: Die wichtigsten Änderungen 2024
Der gesetzliche Mindestlohn wird auf 12,41 Euro angehoben – mit Auswirkungen auch auf die Minijob-Grenze. Das Bürgergeld steigt deutlich. Beim Elterngeld soll die Einkommensgrenze sinken.
Gesetzlicher Mindestlohn steigt 2024 auf 12,41 Euro
Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde. Er steigt in zwei Schritten: Am 1. Januar 2024 wird die Lohnuntergrenze auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben und ein Jahr später auf 12,82 Euro. In manchen Branchen gibt es unterdessen verbindliche Mindestlöhne, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Minijob-Grenze steigt ab Januar 2024
Was müssen Minijobber mit Blick auf die monatliche Verdienstgrenze beachten? „Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze“, informiert die Minijob-Zentrale (Stand: 16. November) auf ihrer Website mit Blick aufs kommende Jahr. „Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.“

Bürgergeld steigt um gut zwölf Prozent
Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut zwölf Prozent. Alleinstehende Erwachsene sollen 563 Euro im Monat erhalten – 61 Euro mehr als bisher. Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten künftig 506 Euro statt bisher 451 Euro. Für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre fließen künftig 471 Euro (bisher 420). Für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres steigt der Satz von 348 auf 390 Euro. Für die Kleinsten klettert er von 318 auf 357 Euro.
Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent – im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Pläne fürs Elterngeld: Einkommensgrenze sinkt in zwei Schritten
Heute gilt: Paare können bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro Elterngeld bekommen, wenn sie für das Kind eine Pause vom Job einlegen und dadurch kein Geld verdienen. Diese Grenze sollte eigentlich für Paare auf 150.000 Euro sinken. Nach viel Kritik verständigte sich die Ampel jedoch darauf, sie in zwei Schritten zuerst auf 200.000 und dann auf 175.000 Euro abzusenken. Die Grenze für Alleinerziehende – derzeit bei 250.000 Euro – wird auf 150.000 Euro gesenkt.
Ausschlaggebend sein soll der Geburtstag des Kindes. Für Eltern, deren Kinder bis zum 31. März 2024 geboren werden, ändert sich demnach nichts. Ab 1. April 2024 soll aber für Paare die neue 200.000-Euro-Grenze und für Alleinerziehende die 150.000-Euro-Grenze gelten, ab 1. April 2025 dann die neue Grenze von 175.000 Euro für Paare. Zugrunde gelegt wird bei Angestellten das Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes beziehungsweise vor Beginn des Mutterschutzes und bei Selbstständigen das Einkommen vom Vorjahr aus dem letzten Steuerbescheid.
Gemeinsame Elternzeit soll begrenzt werden
Wichtig für künftige Eltern und diejenigen, die schon wissen, dass sie im Frühjahr Nachwuchs bekommen: Elterngeld gibt es den Plänen zufolge künftig nur noch eingeschränkt parallel. Bisher können Paare maximal 14 Monate lang das Standard-Elterngeld beziehen und dies frei kombinieren: Entweder sie wechseln sich ab, sodass einer beispielsweise für neun und der andere für vier Monate zu Hause bleibt. Möglich ist aber auch, dass beide gemeinsam für sieben Monate eine berufliche Auszeit fürs Kind nehmen und parallel Elterngeld beziehen. Das soll für Eltern von Kindern, die ab dem 1. April 2024 geboren werden, nicht mehr gelten.
Es bleibt zwar bei 14 Monaten insgesamt, aber gemeinsam zu Hause bleiben und parallel Elterngeld beziehen, das soll innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes nur noch für einen Monat möglich sein. Bei Frühchen und Mehrlingsgeburten soll die Regelung nicht gelten. (Mit Material der dpa)
Was sich zudem ab dem kommenden Jahr beim Pflegegeld ändert.