300 Euro Energiepauschale für Rentner: Der Zeitpunkt ihrer Auszahlung steht fest
Die Energiepreispauschale für Rentner ist beschlossene Sache. Doch wann landen die 300 Euro auf dem Konto? Die Auszahlung soll noch dieses Jahr beginnen.
Aufgrund der zu erwartenden hohen Energiepreise in diesem Winter hat der Bundestag am 20. Oktober 2022 die Energiepreispauschale (EPP) für Rentnerinnen und Rentner abgesegnet. Nachdem die Ruheständler bei den ersten beiden Entlastungspaketen noch leer ausgegangen sind, wurden sie nun im Rahmen des dritten Entlastungspakets endlich berücksichtigt: Rentnerinnen und Rentner werden, wie bereits die Arbeitnehmer, mit einer Einmalzahlung von 300 Euro bedacht. Der Auszahlungstermin steht inzwischen fest.

Wann wird die Energiepauschale an Rentner ausgezahlt?
Das Gesetz, das vom Bundestag verabschiedet wurde, sieht die Auszahlung der Energiepauschale an Rentnerinnen und Rentner ab dem 1. bis zum 15. Dezember 2022 vor. Damit soll gewährleistet sein, dass die Einmalzahlung noch vor Weihnachten bei den Menschen ankommt. Zum selben Termin erhalten auch alle Wohngeld-Empfänger, Studenten und Azubis einen weiteren Heizkostenzuschuss.
Eine Ausnahme gilt jedoch: Rentnerinnen und Rentner, die Ende Dezember erstmalig ihre Rentenzahlung erhalten, wird die Einmalzahlung wohl erst Anfang Januar 2023 überwiesen. In diesen Fällen sei die Auszahlung aus technischen Gründen nicht mehr im Dezember möglich, teilt das Bundesarbeitsministerium mit.
Braucht es einen Antrag, um die Energiepauschale zu erhalten?
Einen Antrag müssen Ruheständler dafür nicht ausfüllen. Die Auszahlung der Energiepauschale in Höhe von 300 Euro erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen.
Sollte die Auszahlung trotz Anspruch nicht erfolgen, können Rentnerinnen und Rentner einen Antrag auf die nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum stellen. Dieser muss bis zum 30. Juni 2023 erfolgen.
Wer hat Anspruch auf die Energiepauschale?
„Die Summe erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat“, berichtet die dpa. „Ebenso profitieren davon Menschen, die Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz bekommen.“ Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rente befristet oder unbefristet ist. Anspruchsberechtigte müssen zudem einen festen Wohnsitz in Deutschland haben.
Wer mehrere Renten bezieht, etwa Altersrente und Witwenrente, dem wird die Energiepreispauschale nur einmal ausbezahlt. Es gibt jedoch durchaus Ruheständler, welche die Energiepreispauschale gleich doppelt abkassieren und deshalb gleich 600 Euro Energiepauschale erhalten: Dazu gehören etwa Ehepaare sowie Senioren, die sich noch etwas dazuverdienen.
Ist die Energiepauschale für Rentner steuerfrei?
Einen Haken hat die Sache jedoch: Die Energiepauschale muss wohl in vielen Fällen noch versteuert werden, zumindest dann, wenn Sie steuerpflichtig sind. Ob und wie viel von der EPP abgezogen wird, hängt wie immer vom Einzelfall ab. Eine gesetzliche Regelung wird laut Bundesarbeitsministerium erst noch erarbeitet. Sozialabgaben müssen jedoch nicht gezahlt werden. Eben sowenig kann die Energiepreispauschale von Rentnern gepfändet werden.