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Ab 2025 statt Kindergeld: Die Kindergrundsicherung kommt – was künftig gelten soll

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Das Kindergeld wird 2025 abgeschafft. Dafür tritt die viel diskutierte Kindergrundsicherung in Kraft. Was Familien vorher wissen sollten.

Seit Langem beschäftigt das Thema Kinderarmut die Gesellschaft und vor allem in den letzten Jahren wurde die Möglichkeit einer Kindergrundsicherung viel diskutiert. Jetzt wurde das Konzept auf den Weg gebracht und soll 2025 in Kraft treten. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das aktuelle Kindergeld-System – Familien mit geringem Einkommen können beispielsweise auch einen Kinderzuschlag beantragen – ersetzt werden wird.

Was sich für Familien mit Kindern ab 2025 mit der Einführung der Kindergrundsicherung ändern wird, verrät merkur.de hier.

Schon lange gefordert: Warum Kindergrundsicherung nötig ist

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) ging bereits im Jahr 2000 als Bündnis mit verschiedenen Verbänden in die Politik, um damals noch ein höheres Kindergeld zu fordern. Der Grund ist die hohe Differenz zwischen der Summe des Kindergeldes und den tatsächlichen Kosten für ein Kind, die sich laut dem VAMV in den letzten 2,5 Jahrzehnten noch vergrößert hat.

Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung galten in Deutschland im Jahr 2021 mehr als jedes fünfte Kind unter 18 Jahren und jeder vierte junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren als armutsgefährdet. Das sind rund 2,9 Millionen Kinder und 1,55 Millionen junge Erwachsene bundesweit. Prozentual gesehen sind also 20,8 Kinder und 25,5 junge Erwachsene von Kinder- und Jugendarmut betroffen.

Zettel mit dem Wort Kindergrundsicherung zwischen Buntstiften
Die Kindergrundsicherung kommt 2025 und ersetzt bisherige Soziallleistungen für Kinder. (Symbolbild) © Imago

Diese Quote steige laut VAMV jedes Jahr und sorge dafür, dass Familien die Kosten für ihre Kinder nicht mehr tragen können. In vielen Fällen werde deshalb sogar auf Dinge verzichtet, die eigentlich zum Existenzminimum gehören, wie zum Beispiel Kleidung, Lebensmittel, Betreuung, Kinderförderung, Vereinsbeiträge oder Lernmittel und Bildungsmöglichkeiten. Ab welchem Einkommen man als „arm“ gilt, ist nicht einheitlich festgelegt.

Der aktuelle Stand: Was ändert sich ab 2025 für Familien und wie viel Geld wird es geben?

Der genaue Betrag, den Familien im Rahmen der Kindergrundsicherung bekommen werden, steht noch nicht fest. Laut Informationen auf der Webseite des Vereins „Kindergrundsicherung – Verein für soziales Leben“ wird auch der zugehörige Gesetzesentwurf erst im Herbst 2023 erwartet. Bereits bekannt ist jedoch, dass sich die Kindergrundsicherung aus einem Garantiebetrag und einem Zusatzbetrag zusammensetzen wird. Mit dieser Summe sollen einige Sozialleitungen für Kindern wie Kindergeld, Kinderfreibetrag oder Kinderzuschlag gebündelt werden und Familien zufließen, ohne dass sie einzeln beantragt werden müssen.

Der Garantiebetrag entspricht mindestens dem Kindergeld pro Kind, was aktuell 250 Euro entspricht, und wird alle zwei Jahre angepasst. Diese Summe wird Eltern pro Kind unabhängig von Einkommen oder anderen Faktoren ausgezahlt. Der Zusatzbetrag soll sich aus mehreren Leistungen zusammensetzen, unter anderem der Kinderwohnkostenpauschale von aktuell 150 Euro, der Pauschale für Bildung und Teilhabe von aktuell 15 Euro sowie dem Kinderregelsatz des Bürgergeldes und dem Kinderzuschlag. Dieser Betrag richtet sich außerdem nach dem Alter und dem Einkommen des Kindes und der Eltern und wird so bemessen, dass er zusammen mit dem Garantiebetrag das Existenzminimum eines Kindes abdeckt. Der Höchstbetrag soll laut „oeffentlicher-dienst.de“ bei 573 Euro liegen.

Mithilfe dieser neuen Berechnung sollen vor allem Kinder in geringer verdienenden Familien gefördert werden. Die Kindergrundsicherung gilt als Einkommen der Kinder und muss somit auch nicht als Einkommen der Eltern bei der Steuer angerechnet werden.

Kindergrundsicherung ab 2025: Wer hat Anspruch auf die Unterstützung?

Die gute Nachricht ist, dass bei Eltern, die bereits Kindergeld für ihre Kinder bekommen, kein Anspruch infrage gestellt wird. Wer jetzt Kindergeld bekommt und es auch 2025 noch bekommen würde, hat auch ein Anrecht auf die neue Kindergrundsicherung. Die Grundsicherung soll Kinder mindestens bis zu einem Alter von 18 Jahren unterstützen, maximal aber bis zum Alter von 27 Jahren. Wer eine Ausbildung macht, bekommt das Geld bis zu seinem 25. Lebensjahr, wer studiert bis zum 27.

Für den Antrag auf Kindergrundsicherung soll in Zukunft ein Online-Portal eingerichtet werden. Auf diesem können Eltern die Grundsicherung für ihre Kinder einfach beantragen, ohne selbst Nachweise über ihr Einkommen abgeben zu müssen. Diese Informationen werden der Kindergrundsicherungsstelle direkt durch das Finanzamt mitgeteilt. Anschließend wird der Anspruch des Zusatzbetrags berechnet, mit dem Garantiebetrag addiert und den Eltern ausgezahlt.

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