Gutverdiener müssen 2024 mit höheren Abgaben rechnen – welche Gehälter sind betroffen?
Ab Januar 2024 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen kräftig nach oben gehen – das wirkt sich entsprechend auf höhere Gehälter aus.
Für Gutverdiener sollen die Sozialabgaben 2024 erneut turnusgemäß steigen. Das hatte die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mit Bezug auf einen Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums berichtet. Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen sollen dadurch angehoben werden, schilderte die Nachrichtenagentur. Was ist demnach geplant? „In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7.550 Euro pro Monat und von im Osten 7.450 Euro fällig werden“, berichtete dpa. Wer darüber hinaus verdiene, zahle nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. „Bisher lag die Grenze bei 7.300 Euro in den alten sowie 7.100 Euro in den neuen Ländern.“
Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialversicherungen sollen 2024 stark steigen
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll dpa zufolge zum 1. Januar „auf bundeseinheitlich Euro 5.175 pro Monat“ steigen. Bisher lag sie demzufolge bei 4.987,50 Euro. „Die Versicherungspflichtgrenze soll im kommenden Jahr von 66.600 auf 69.300 Euro Jahreseinkommen steigen“, schrieb dpa zudem. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liege, könne sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Die Rechengrößen seien laut Entwurf „immer für ein Kalenderjahr fortzuschreiben“, schilderte dpa, sie würden dabei nach einer festen Formel an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst.

Gutverdiener: Zusätzliche Sozialabgaben von mehreren Hundert Euro im Jahr
Jedes Jahr hebe der Staat die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze an, heißt es in einer Mitteilung des Instituts der deutschen Wirtschaft (Stand: 7. September) – ab Januar 2024 wird es allerdings „deutlich teurer“, wie neue Berechnungen des IW ergeben hätten: „Wer 70.000 Euro im Jahr verdient, zahlt im kommenden Jahr rund 20 Euro höhere Sozialabgaben pro Monat, bei 90.000 Euro sind es fast 50 Euro.“
Mit der Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet der Staat eine Rechengröße im Sozialversicherungsrecht, wie das IW grundsätzlich erklärt – gemeint ist „das Einkommen, bis zu dem berechnet wird, wie viel jemand für Renten- oder Krankenversicherung zahlen muss“.