Haus an Kinder verschenken: Freibeträge nutzen, spart Steuern
Aktuell werden Forderungen nach einer Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer laut. Bei planvollem Handeln fällt oft keine Steuer an.
Derzeit nimmt die Diskussion über eine Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer Fahrt auf. Eine ganze Reihe von Politikern fordert, diese zu erhöhen. Dieses sei umso dringlicher, da zum Jahreswechsel eine neue Bewertungsmethodik in Kraft tritt, die höhere Werte der Steuer unterwirft. Das Bundesfinanzministerium erklärte eilig dazu, dass die Anpassung der Bewertung dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts geschuldet sei. Die Werte müssten demnach realitätsgerecht festgestellt werden, sonst könne die Steuer verfassungswidrig sein. Vereinfacht gesagt, wenn ein leicht zu bewertendes Aktiendepot mit seinem konkreten Wert zu einem bestimmten Tag bewertet werden kann, ist es nicht zulässig, eine Immobilie nur mit einem Schätzwert zu bewerten, der zu weit vom Marktniveau abweicht.

Freibetrag bei Erbschaft und Schenkungsteuer ist grundsätzlich identisch
Die Festsetzung von Steuern im Falle des Vererbens oder des Verschenkens ist in Deutschland im selben Gesetz geregelt. Für den Fall des Erbens gibt es dabei noch weitergehende Erleichterungen bei der Steuer als im Bereich der Schenkung, die schließlich planbar ist. Der Freibetrag beträgt bei Kindern dabei 400.000 Euro und kann von jedem Elternteil für jedes Kind verwendet werden.
Beispiel:
Vater und Mutter besitzen ein Haus, das beiden Eltern zu gleichen Teilen gehört, im Wert von 800.000 Euro. Das Haus kann steuerfrei auf das einzige Kind übertragen werden (Freibetrag Vater 400.000 Euro und Freibetrag Mutter 400.000 Euro).
Sind mehrere Kinder vorhanden, steht jedem Kind jeweils für Vater und Mutter ein Freibetrag von 400.000 Euro zu.
Gehört Vater und Mutter ein Haus zu gleichen Teilen im Wert von 1,6 Millionen Euro, kann das Haus steuerfrei auf zwei Kinder zu gleichen Teilen übertragen werden.
Voraussetzung für Steuerfreiheit schaffen
Sollte das Haus jedoch nur im Alleineigentum eines Elternteils stehen, kann das schnell zu einer Steuer führen, da dann auch nur ein Freibetrag von einem Elternteil zur Verfügung steht. Will beispielsweise ein Vater das Haus im Alleinbesitz an das einzige Kind verschenken, so steht nur ein Freibetrag über 400.000 Euro zur Verfügung. Hier kann man aber dazu übergehen, erst an den Ehegatten einen Teil des Hauses zu verschenken, so dass später einmal für die Schenkung an das Kind dann ein weiterer Freibetrag über 400.000 Euro zur Verfügung steht. Die vorherige Schenkung des Familienheims des einen Ehegatten an den anderen ist dabei völlig steuerfrei möglich.
Freibeträge können immer wieder neu genutzt werden
Die vorhandenen Freibeträge über 400.000 Euro für jedes Kind und von jedem Elternteil sind aber nicht nur einmal nutzbar. Vereinfacht gesagt, wird im Zeitpunkt der Schenkung alles zusammen gerechnet, was in den letzten 10 Jahren verschenkt wurde. Hier kann es Sinn machen, ein wertvolles Haus nicht sofort vollständig zu verschenken, sondern erst einmal nur einen Teil des Hauses, der dem Freibetrag von 400.000 Euro entspricht. Nach weiteren 10 Jahren kann wieder ein weiterer Wertanteil des Hauses an die Kinder steuerfrei im Rahmen des Freibetrags übertragen werden.
Beispiel:
Vater und Mutter besitzen ein Haus, das beiden zu gleichen Teilen gehört, im Wert von 3,2 Millionen Euro. Das Haus soll an die beiden Kinder verschenkt werden.
In einem ersten Schritt können die Eltern die Hälfte des Hauses im Wert von 1,6 Millionen Euro an die beiden Kinder steuerfrei verschenken. Nach weiteren 10 Jahren ist die erste Schenkung nicht mehr zu berücksichtigen und es stehen die Freibeträge erneut zur Verfügung.
Damit ist die vollständige Schenkung des Hauses im Wert von 3,2 Millionen Euro nach einem Zeitraum von 10 Jahren an die beiden Kinder steuerfrei erfolgt.
Durch Planung weniger Steuern bezahlen
Durch die Möglichkeit, die steuerliche Belastung zu erkennen, kann vielfach eine Steuer vermieden werden. Ein gutes Beispiel ist das Haus im Wert von 3,2 Millionen Euro, das über einen Zeitraum von 10 Jahren an zwei Kinder steuerfrei verschenkt werden kann. Nach dem letzten vorliegenden Vermögensbericht der deutschen Bundesbank aus dem Jahr 2017 gehörte man zu den 5 % reichsten Deutschen, wenn eine Person über ein Nettovermögen, einschließlich der selbstgenutzten Immobilien, im Wert von 898.400 Euro verfügte.
Je rechtzeitiger man mit der Übertragung von Vermögen an die nächste Generation beginnt, desto weniger wird Steuer darauf fällig. Sollte man also Vermögen sein Eigen nennen, das die Freibeträge der Erben übersteigt, sollte man mit einem Steuerberater das Gespräch suchen. Hierbei kann auch erörtert werden, welche Methoden man zur eigenen Sicherheit einbauen kann, um nicht später vom eigenen Kind auf die Straße gesetzt zu werden.