„Wertschätzung gegenüber dem Arbeitnehmer ist ein Thema“: Ab wann Gefälligkeit zu Schwarzarbeit wird
Der Umzugshelfer aus dem Freundeskreis, das Einkaufen für die Nachbarin – ab welchem Punkt wird aus einem Gefallen Schwarzarbeit? Expertin Lena-Marei Ardelt klärt auf.
Vielleicht haben Sie Nachbarn, die nicht mehr ganz so gut zu Fuß sind. Deshalb bringen Sie ihnen öfter einfach was mit, wenn Sie selbst einkaufen gehen. Als Dank gibt es vielleicht einen kleinen Obolus des Empfängers. Nur: Ist es mit dem Erhalt von Geld immer noch reiner Gefallen für den Nachbarn? Oder geht es schon eher in Richtung Schwarzarbeit?
Hier hilft Lena-Marei Ardelt, eine Expertin der quitt Deutschland GmbH, einem Service für private Arbeitgeber, der sich auf die Anmeldung, Verwaltung und Abrechnung von Haushaltshilfen und privater Kinderbetreuung spezialisiert hat.
Wo hören Gefälligkeiten auf und wann fängt Schwarzarbeit an?
Der Alltag vieler Menschen ist stressig: Kinder, Job (Minijob, Halbtags- oder Vollzeitstelle), Haushalt und vieles mehr fordern Aufmerksamkeit. Da kann es sein, dass man andere Personen um Hilfe bittet oder diese angeboten bekommt.
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Ab wann man genau solche Hilfeleistungen anmelden muss, weiß Expertin Lena-Marei Ardelt: „Solange mit der Tätigkeit keine nachhaltigen Gewinne erzielt werden sollen, sondern der zwischenmenschliche Gefallen im Vordergrund steht, muss der Helfende nicht als Arbeitskraft angemeldet werden.“ Ein Hinweis darauf ist zum Beispiel, wenn die Bezahlung deutlich unter dem Wert der Arbeit liegt – aus Sicht der Wirtschaft. Würde also der Umzugshelfer einen Zehner für seine Hilfe bekommen, ist das eher guter Wille als eine lohnende Verdienstmöglichkeit.

Aber Vorsicht: „Wenn die Arbeit regelmäßig stattfindet, der vorher festgelegte Lohn nicht versteuert wird und keine Sozialabgaben gezahlt werden, liegt Schwarzarbeit vor.“ Ein Beispiel dafür wäre eine Putzkraft, die regelmäßig einen festen Betrag für das wöchentliche Reinigen der Wohnung bekommt. So eine Beschäftigung muss angemeldet werden.
Es ist nicht alles schwarz und weiß: Grauzone Nachbarschaftshilfe
Hinter Schwarzarbeit steck nicht immer auch böser Wille. Es kann sogar vorkommen, dass sich die Handelnden dessen gar nicht bewusst sind. Das passiert beispielsweise schnell bei der Nachbarschaftshilfe. Ein Beispiel: Ist eine ältere Person nicht mehr gut zu Fuß und bittet jemanden aus der Nachbarschaft ums Einkaufen, handelt es sich …
- … rechtlich gesehen um Schwarzarbeit, wenn dies regelmäßig passiert und jedes Mal ein vereinbarter Betrag gezahlt wird.
- … rechtlich gesehen nicht um Schwarzarbeit, wenn es nur einmalig passiert und der Dank z. B. nur ein paar Euro beträgt.
Mögliche Folgen von Schwarzarbeit – bewusst oder unbewusst
Muss man denn hier wirklich so kleinlich sein? Die Antwort lautet hier leider ganz deutlich: ja. Laut quitt können nicht nur „hohe Kosten bei Unfällen oder Schaden entstehen, sondern auch die gesellschaftlichen und strafrechtlichen Folgen sind nicht zu unterschätzen. Im Ernstfall können Bußgelder von bis zu 25.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen drohen.“
Außerdem gibt es auch Vorteile, wenn man ein Beschäftigungsverhältnis anmeldet. So sind etwa Minijobber als Haushaltshilfe von der Steuer absetzbar und Arbeitgeber sowie -nehmer sind gegen Unfall und Krankheit abgesichert. Ardelt sagt dazu: „Neben den gesellschaftlichen Folgen und hohen Strafen, ist auch die Wertschätzung gegenüber dem Arbeitnehmer ein Thema. Ein faires Arbeitsverhältnis enthält bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Versicherungen und spätere Rentenzahlungen. Für die meisten Menschen ist das gang und gäbe. Diese Vorzüge werden aber Haushaltshilfen, Kinderbetreuern, Gärtnern oder Pflegekräften bei Schwarzarbeit verwehrt.“