Nebenkosten: Das zählt dazu - und wie Sie richtig viel Steuern sparen

Für manche ist es wichtig, wenn sie Ihre allererste Wohnung mieten, andere möchten sich einfach generell informieren: Was sind eigentlich Nebenkosten – und was zählt dazu?
Zusätzlich zur Kaltmiete, die monatlich an den Vermieter gezahlt werden muss, gibt es auch eine Warmmiete. Diese inkludiert die im Mietvertrag geregelte Kaltmiete und die laufenden Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt.
Diese Betriebskosten-Pauschale muss jeder Mieter zahlen, solange es auch so wirksam im Mietvertrag festgehalten wurde, so der Mieterbund. Daher leisten Mieter meist eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung und müssen nach der Abrechnung am Jahresende entweder nachzahlen oder erhalten zu viel gezahlte Beträge zurück.
Laut der gesetzlichen Betriebskostenverordnung (BetrKV) zählen zu den Nebenkosten:
Grundsteuer
Diese wird zumeist von der jeweiligen Kommune, in der Sie leben, erhoben. Im Mietvertrag kann auch "öffentliche Lasten des Grundstücks" stehen.
Wasserkosten
Hierzu zählen das Wasser, das Sie tagtäglich verbrauchen, die Kosten für die Wasseruhr oder auch die Wasseraufbereitungsanlage - wenn Sie denn eine besitzen.
Abwasser
Auch das Spülen kostet. Unter Abwasser sind nämlich die Gebühren für die Nutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage gemeint.
Fahrstuhl
Haben Sie einen Fahrstuhl im Haus? Dann ist das nicht nur sehr bequem, sondern kostet auch. Sie zahlen für Betriebsstrom, die Wartung, Bedienung, Überwachung, Beaufsichtigung sowie Pflege und Reinigung. Und das auch, wenn Sie im Erdgeschoss wohnen, da die Kosten auf alle Mieter übertragen werden.
Straßenreinigung und Müllabfuhr
Dabei handelt es sich um Kosten, die die Stadt durch einen Abgabenbescheid auferlegt.
Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
Auch der Hausmeister, der jede Woche die Flure fegt und das Haus in Schuss hält, kostet Geld.
Gartenpflege
Falls Sie einen gemeinschaftlichen Innenhof, Spielplatz oder Garten haben, kümmert sich auch hier der Hausmeister um die Grünfläche. Die daraus entstehenden Sach- und Personalkosten fließen ebenfalls in die Nebenkostenrechnung. Allerdings nur die laufenden Rechnungen. Eine Neuanlegung oder Umgestaltung eines Gartens sowie die Anschaffung von Gartengeräten muss der Vermieter tragen.
Beleuchtung
Die Kosten etwaiger Stromquellen am und im Haus, sei es im Keller oder in der Waschküche, zählen auch zu den laufenden Betriebskosten.
Schornsteinreinigung
Zweimal im Jahr kommt der Schornsteinfeger zu Ihnen in die Wohnung. Dieser übernimmt die Wartung und Pflege der Heizungsanlagen und des Schornsteins gegen eine sogenannte Kehrgebühr. Zudem misst er den Schadstoffausstoß.
Versicherungen
Hierzu zählen Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherungen und Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.
Hauswart
Dabei handelt es sich um die reinen Personalkosten für den Hausmeister, der sich Sommer wie Winter um die Instandhaltung des Hauses kümmert.
Gemeinschaftsantenne und Breitbandkabel
Bei der Antenne können Betriebs-, Strom- und Wartungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Beim Kabel kommt noch die monatliche, an die Post zu zahlende Grundgebühr hinzu - außer der Mieter hat einen Vertrag direkt mit der Telekom oder einer privaten Gesellschaft geschlossen.
Einrichtungen für die Wäschepflege
Falls das Mehrfamilienhaus, in dem sich Ihre Wohnung befindet, eine Waschküche hat, zahlen Sie unter anderem für die Gemeinschaftswaschmaschinen oder Trockner – also für Strom, Reinigung und Wartung der Geräte.
Sonstige Kosten
Haben Sie ein Schwimmbad oder eine Sauna im Haus? Dann kann es sein, dass auch hierfür weitere Kosten anfallen.
Mehr erfahren: Millionär verrät - Diese Geld-Tipps sollten Sie Ihren Kindern unbedingt geben.
Wie zahle ich Heiz-, Strom- und Warmwasserkosten?
Zudem zählen auch die Heiz-, Strom- und Warmwasserkosten zu den Nebenkosten. Besonders die Heizkosten machen aufgrund der steigenden Strom-, Gas- und Erdölpreise einen immer größer werdenden Anteil an den festen Kosten fürs Wohnen aus. Diese werden allerdings in der Regel noch einmal separat und je nachdem, wie viel Sie pro Jahr verbrauchen, abgerechnet. Die Beträge für Wasser und Strom variieren zudem je nach Anbieter und Tarif.
Was die Heizkosten betrifft, werden diese zumeist zu 50 bis 70 Prozent verbrauchsabhängig auf die einzelnen Wohnparteien umgelegt. Den Rest dürfen Vermieter nach einem festen Maßstab, auch Verteilerschlüssel genannt, verteilen. Dieser wird im Mietvertrag festgehalten und bezieht sich oftmals auf die Größe der Wohnfläche in Quadratmetern.
Deshalb sind üblicherweise in den Wohnungen Wärmezähler an den einzelnen Heizkörpern installiert, die einmal pro Jahr von einem Dienstleister abgelesen werden. Wohnungen mit Fußbodenheizung haben hingegen meist einen zentralen Zähler im Bad oder in der Abstellkammer.
So läuft die Nebenkostenabrechnung ab
Nach zwölf Monaten folgt die Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter. Das heißt, der Vermieter hat zum Beispiel Zeit, die Abrechnung für 2016 bis zum 31.12.2017 zu schicken. Hieraus wird ersichtlich, wie viel Sie im Durchschnitt verbraucht haben und müssen dann entweder nachzahlen. Falls Sie zu viel vorausgezahlt haben, bekommen Sie Geld vom Vermieter zurückerstattet. Mit der Zeit bekommen Sie so ein Gefühl, wie Sie die monatlichen Vorauszahlungen anpassen können.
Falls der Vermieter diese Frist nicht einhält, müssen Sie auch nicht nachzahlen. Falls Sie aber noch etwas herausbekommen würden, erhalten Sie auch das Geld zurück. Wenn Sie allerdings noch vor der Jahresabrechnung ausziehen, hat der Vermieter das Recht, bis zur Abrechnung einen Teil Ihrer Kaution einzubehalten. Sobald die Abrechnung geklärt ist, muss er Ihnen allerdings Ihre Kaution sofort zurückgeben.
Nebenkosten von den Steuern absetzen möglich
Außerdem können Sie bei der nächsten Steuererklärung mit ihrer Nebenkostenabrechnung Geld sparen. Denn seit 2003 unterstützt der Staat haushaltsnahe Dienstleistungen und seit 2006 auch Handwerkerrechnungen. Das Beste daran: Sie müssen die Leistungen gar nicht selber buchen, das erledigt der Vermieter.
Posten, die von der Steuer abgesetzt werden können, beinhalten zumeist alle Arbeiten, die von Arbeitskräften in und ums Haus verrichtet werden. Darunter fallen Gartenpflege, Winterdienst, Schädlingsbekämpfung und Ablesen von Zählern. Zudem können Sie Handwerkereinsätze wie Schornsteinfeger (allerdings nur Kehr- und Wartungsarbeiten), die Dachrinnenreinigung, Dach und Fassaden-Arbeiten, Graffitibeseitigung, Wartungsarbeiten an der Heizung, an Warmwasseranlagen und am Fahrstuhl sowie den Austausch von Zählern von der Steuer absetzen lassen. Strom, Kaltwasser oder Kabelanschluss muss der Mieter allerdings immer alleine tragen.
Grundsätzlich werden 20 Prozent der Arbeitskosten – nicht der Materialkosten - direkt von der Steuerlast abgezogen. Bei 300 Euro Arbeitskosten reduziert sich die Steuer also um 60 Euro. Das funktioniert nicht unbegrenzt, bei haushaltsnahen Dienstleistungen ist bei 4000 Euro Schluss, bei Handwerkerrechnungen sind es maximal 1200 Euro.
Abrechnung nochmal überprüfen - viele zahlen unwissentlich drauf
Was außerdem zu beachten ist: Es ist wichtig, dass, wenn Sie eine Wohnung mieten, Sie sich die Nebenkostenzusammensetzung genaue erklären lassen und sie nochmals gegebenenfalls überprüfen. Manchmal ist die Nebenkostenabrechnung nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich.
Hier finden Sie Beispiele für Fehler in der Betriebskostenabrechnung
- Reparaturkosten und Ersatzanschaffungen, die eigentlich der Vermieter zu tragen hat.
- Bankgebühren, Zinsen, Telefon und Internet - diese werden separat je nach Anbieter und Tarif bezahlt.
- Kosten für leerstehende Wohnungen im Haus, die Sie mit tragen sollen.
- Falsche Angaben von Quadratmeterzahlen durch den Vermieter.
- Doppelte Abrechnung von Posten durch den Vermieter.
- Unter der Rubrik "Sonstiges" werden alle denkbaren Kosten angeführt.
- Die Reinigungsfirma kommt mehr als einmal die Woche.
- Unnötige zusätzliche Mülltonnen, deren Abfuhr Sie übernehmen sollen.
- Nachzahlungen bei Bruttomietverträgen, die nicht gerechtfertigt sind.
- Alte Rechnungen des Vermieters.
Nach einer Schätzung des deutschen Mieterbunds ist sogar jede zweite Betriebskosten-Abrechnung falsch. Seien Sie also wachsam und fragen Sie Ihren Vermieter, wenn Sie eine Kostenrechnung nicht verstehen. Besonders dann, wenn die Nebenkosten jährlich stark ansteigen und der Vermieter keinen Hinweis oder eine Erklärung dazu abgegeben hat. Falls Sie jedoch Probleme oder Klärungsbedarf haben, können Sie sich jederzeit an den deutschen Mieterbund wenden.
Von Jasmin Pospiech