Als flexible Möglichkeit bieten sich aus Sicht der Experten dem dpa-Bericht zufolge neben den klassischen Produkten auch eine Kombination von Aktien-ETF und einem Tagesgeldkonto an. Auf diese Weise können Anleger ihr Risiko selbst steuern und überschaubar halten.
Update vom 12.11. 2020: Wer sich für eine Riester-Rente entscheidet, profitiert von staatlichen Zulagen - und die wiederum müssen beantragt werden, so der Hinweis der Deutschen Rentenversicherung. Beantragt werden können sie beim jeweiligen Anbieter des Riester-Vertrags. Das ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich, heißt es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Danach verfalle der Anspruch. Wer daher die Zulagen für das Jahr 2018 erhalten wolle, müsse sie bis zum 31. Dezember 2020 beantragen.
Alternativ, so heißt es weiter in dem Bericht, könne ein Dauerzulagenantrag gestellt werden. Er bevollmächtige den Anbieter, die Zulagen selbst zu beantragen. Einen Punkt sollten Betroffene dabei nicht vergessen: Änderungen in den Einkommens- und Lebensverhältnissen, zum Beispiel die Geburt eines Kindes, müssten zeitnah dem jeweiligen Anbieter des Riester-Vertrags mitgeteilt werden.
Artikel vom 6.10.2020: Vieles im Leben will geplant sein - auch die Rente*. Wer sich in einem ersten Schritt informieren will, mit welchen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung er später rechnen kann, sollte nicht zu lange damit warten. Erste Anlaufstelle bei Fragen zur Altersvorsorge ist die Deutsche Rentenversicherung, wie die Experten bei Stiftung Warentest betonen. Sie berate kostenlos zu Angelegenheiten rund um die gesetzliche Rente und helfe Betroffenen, einen Gesamtüberblick über ihre Anwartschaften zu bekommen. Der Tipp, so heißt es in einem Beitrag auf Test.de: „Sie können einen Termin zur Altersvorsorgeberatung vereinbaren. Ein Mitarbeiter analysiert dann ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Ansprüche, informiert über Versorgungslücken und gibt Rat, diese zu füllen.“ Termine lassen telefonisch (0 800/10 00 48 00) oder online vereinbaren.
Unterstützung bei den Abläufen, was mit Blick auf die Altersvorsorge alles zu erledigen ist, können angehende Ruheständler darüber hinaus etwa vom Arbeitgeber bekommen, manche Personalabteilungen wirken hier begleitend. Aber auch viele Krankenkassen helfen mit Informationen weiter. Manche Volkshochschulen bieten Kurse für künftige Rentner. Wichtig ist es, sich frühzeitig über alles zu informieren - und nicht erst auf den letzten Drücker, so der dringende Rat von Experten.
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Trotz verstärkter privater Altersvorsorge sorge die Rentenversicherung in den meisten Haushalten für den größten Teil der Einkünfte im Alter, heißt es auf Test.de. In Zukunft werde das Niveau der Rente im Vergleich zu den Löhnen jedoch sinken. Die Experten geben in dem Beitrag einen Überblick über die wichtigsten Fakte zur gesetzlichen Rente:
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Monat für Monat wird der Rentenbeitrag vom Bruttolohn abgezogen. „Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Davon tragen die Arbeitnehmer 9,3 Prozent selbst, 9,3 Prozent trägt der Arbeitgeber. Ein Arbeitnehmer, der 4.000 Euro brutto im Monat verdient, muss davon also 372 Euro an die Rentenkasse abführen“, rechnen die Experten auf Test.de vor. Das werde allerdings nicht so bleiben: „Da in Zukunft geburtenstarke Jahrgänge in den Ruhestand gehen und dann eine geringere Anzahl von Einzahlern mehr Geld für die Rente bereitstellen müssen, wird der Beitragssatz zukünftig steigen.“
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Einzahlen müssen Arbeitnehmer jedoch immer nur bis zu einer Höchstgrenze, wie die Experten betonen. „Diese Beitragsbemessungsgrenze liegt aktuell bei monatlich 6.900 Euro in Westdeutschland und 6.450 Euro in Ostdeutschland. Auf Lohn, der darüber hinaus fließt, zahlen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Rentenbeiträge. Das heißt aber auch, dass die Rentenansprüche nach oben hin begrenzt sind.“
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Auch das Umlageverfahren erklären die Experten noch einmal in Kürze - und werfen einen Blick in die Zukunft: „Das Geld, das die Rentenversicherung von den Einzahlern einnimmt, wird sofort wieder an die Rentner ausgeschüttet. Deswegen steigt die Rente nur, wenn es genug Menschen gibt, die arbeiten und in die Rente einzahlen.“ In den letzten Jahren habe das gut funktioniert: „Da die Wirtschaft in den letzten Jahren stark gewachsen ist, stiegen die Löhne und damit auch die Rentenbeiträge.“ Die Rentner konnten sich demnach über ordentliche Erhöhungen freuen. „Selbst im Juli 2020 sind die Renten trotz Corona-Krise noch einmal kräftig gestiegen.“ Die Folgen der Corona-Krise für die Renten würden sich „frühestens 2021“ zeigen, heißt es weiter auf Test.de „Sinken können sie aber aufgrund der staatlichen Rentengarantie nicht.“
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Die Experten betonen: „Wenn Sie den gewohnten Lebensstandard im Alter halten wollen, benötigen Sie etwa 80 Prozent des letzten Nettogehalts.“ Einen großen Teil davon decke bei Angestellten die gesetzliche Rente. „Doch es bleibt noch eine große Lücke.“ (ahu)*merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.
Quellen: dpa, Test.de
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