Die Rente aufpolieren: Welche Zuschüsse Sie beantragen können – von Grundsicherung bis Wohngeld
Das ganze Leben gearbeitet und die Rente reicht trotzdem nicht aus? Das geht einigen Menschen in Deutschland so. Welche Unterstützungen Sie bekommen können.
Rund die Hälfte der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten weniger als 1.000 Euro pro Monat aus der Rentenkasse. Das antwortet die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei, wie die Augsburger Allgemeine berichtet. Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch fordert laut Augsburger Allgemeine eine „Rentenkasse für alle Erwerbstätigen“. Welche Änderungen es in Bezug auf die Renten in Zukunft geben kann und wird, ist offen. Was aber können Sie jetzt tun, wenn die Rente nicht reicht?
Rente reicht nicht aus: Diese Unterstützungen gibt es

Reicht die Rente nicht aus, gibt es in Deutschland in der Regel, staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Einige Leistungen werden dann, sofern diese beantragt und bewilligt werden, vom Amt übernommen. Das geschieht entweder vom Sozialamt, der Pflegekasse oder der Krankenversicherung, informiert T-Online.
Geringe Rente: Grundsicherung kann helfen – ein Überblick
Wenn Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den Lebensunterhalt ausreichen, können Sie Grundsicherung beantragen, informiert die Deutsche Rentenversicherung. Als größten Unterschied zur Sozialhilfe wird direkt hervorgehoben, dass das Einkommen der Kinder oder Eltern nur dann berücksichtigt und darauf zurückgegriffen wird, wenn dieses höher als 100.000 Euro im Jahr liege.
Ist Ihr Einkommen geringer als 924 Euro, so rät die Deutsche Rentenversicherung, sollten Sie prüfen lassen, ob bei Ihnen ein Anspruch auf Grundsicherung vorliege. Folgendes deckt die Grundsicherung ab:
- Gesichert wird der notwendige Lebensunterhalt,
- Miete und Heizkosten,
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
- Vorsorgebeiträge,
- „Mehr Bedarf für bestimmte Personengruppen“,
- Unterstützung in Sonderfällen.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Stand: 01.02.2023
Wie hoch die Grundsicherung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu wird beispielsweise Ihr Einkommen und Ihr sonstiges Vermögen zur Berechnung dazugezogen. Ebenfalls das Einkommen des Partners bzw. Partnerin wird bei der Ehe oder einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft berücksichtigt. Wichtig: Die Grundsicherung müssen Sie aktiv beantragen, das können Sie beim Sozialamt tun oder aber Sie gehen über die Deutsche Rentenversicherung, allerdings leitet diese den Antrag ans Sozialamt weiter. Wenn der Antragt bewilligt wurde, gilt dieser für zwölf Monate, danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Wohngeld beantragen, wenn die Rente nicht reicht
Rentnerinnen und Rentner können Wohngeld beantragen, dies kann in der örtlichen Wohngeldstelle oder online geschehen, wie Stiftung Warentest informiert. Wichtig ist allerdings, dass das Wohngeld nicht mit anderen Leistungen, beispielsweise dem Bürgergeld oder ähnliches, kombinierbar ist. Wie hoch das Wohngeld ausfalle, hänge von dem Einkommen, der Haushaltsmitglieder und der Miete ab. Stiftung Warentest berichtet, dass die Haushalte seit Januar 2023 im Schnitt rund 370 Euro pro Monat erhalten.
Wann Sie Wohngeld beantragen können:
- Bei der Miete/Untermiete einer Wohnung oder eines Zimmers,
- Heimbewohnerinnen und Heimbewohner,
- Eigentümerinnen und Eigentümer eine Immobilie,
- Nutzerinnen und Nutzer einer Genossenschafts- oder Stiftungswohnung,
- Personen mit mietähnlichen Nutzungsrechten (z. B.: Dauerwohnrecht)
Wohngeld erhalten Sie nicht, wenn:
- Sie Arbeitslosengeld 2 (Bürgergeld),
- Sozialgeld,
- Grundsicherung,
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Leistungen in besonderen Fällen,
- Grundleistung nach dem Asylbewerbergesetz,
- Übergangsgeld,
- Unterhaltssicherung für Grundwehrdiensteleistende,
- Oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Leistungsempfänger oder einer Leistungsempfängerin leben. Ebenfalls erhalten Sie kein Wohngeld, wenn Ihnen Leistungen aufgrund nicht erfüllter Auflagen gestrichen wurden.
Quelle: Stiftung Warentest, Stand: 01.02.2023
Kann ich in meiner Wohnung bleiben, wenn ich mir das nicht selbst finanzieren kann?
Das Sozialamt prüft, ob die Kosten für Wohnung und Heizung angemessen erscheinen, informiert Stiftung Warentest, daher kann dies regional unterschiedlich sein. Auskunft, wie das bei Ihnen genau ist, kann Ihnen das Jobcenter geben. Allerdings gibt es auch einen Richtwert, was die Größe der Wohnung angeht.
Größe der Wohnung | Personen im Haushalt |
---|---|
45 bis 50 Quadratmeter | Für eine Person |
60 Quadratmeter oder zwei Zimmer | Für zwei Personen |
75 Quadratmeter oder drei Zimmer | Für drei Personen |
85 bis 90 Quadratmeter oder vier Zimmer | Für vier Personen |
Sollte das Sozialamt nicht mit Ihrer Wohnsituation einverstanden sein, kann es sein, dass Sie aufgefordert werden, sich eine neue Wohnung zu suchen oder die Leistungen können gekürzt werden.
Kein Budget für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“?
Sollten Sie oder Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin einen Pflegegrad haben, kann es sein, dass Sie bis zu 4.000 Euro Unterstützung für die Anpassungsmaßnahmen von der Pflegekasse erhalten. Damit soll die Pflege in der eigenen Wohnung umgesetzt werden oder die eigenständige Lebensführung der Personen in der Wohnung erhalten bleiben. Unterstützt werden beispielsweise bauliche Maßnahmen, wie Türverbreiterungen oder die Installation von Rampen oder bauliche Veränderungen im Badezimmer, informiert das Bundesgesundheitsministerium auf der eigenen Webseite. Derartige Anträge hätten eine Bearbeitungsfrist von drei Wochen, sollte ein medizinisches Gutachten für die Beurteilung erforderlich sein, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Sollte eine Beurteilung nicht in der Zeit stattfinden können, muss dies schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten gilt der Antrag als genehmigt.
Pflegegeld für Angehörige? Ab Pflegegrad 2 gibt es Geld
Rentnerinnen und Rentner, die von Angehörigen gepflegt werden, erhalten von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse Pflegegeld, welches in der Regel an die pflegende Person weitergeleitet wird. Wie hoch das Pflegegeld ausfällt, hängt von dem Pflegegrad ab, informiert T-Online. Grundsätzlich gelten folgende Preissätze pro Monat.
- Pflegegrad 1: 0 Euro
- Pflegegrad 2: 316 Euro
- Pflegegrad 3: 545 Euro
- Pflegegrad 4: 728 Euro
- Pflegegrad 5: 901 Euro