Minijob trotz Rente: Was müssen Betroffene beachten?
In Deutschland arbeiten immer mehr Menschen im Rentenalter – die große Mehrheit von ihnen geht dabei einem sogenannten 520-Euro-Mini-Job nach.
Immer mehr Menschen hierzulande arbeiten im Rentenalter. „So sind derzeit 1.123.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 67 Jahre alt und haben somit das reguläre Renteneintrittsalter überschritten“, berichtete das Redaktionsetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf vom Bundesarbeitsministerium veröffentlichte Zahlen infolge einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Damit seien 56.105 Seniorinnen und Senioren mehr in Beschäftigung als noch Ende des vergangenen Jahres. Zusammen setzt sich die Zahl aus 251.000 sozialversicherungspflichtig und 872.000 ausschließlich geringfügig beschäftigten Rentnern, wie auch Tagesschau.de anlässlich der Zahlen des Bundesarbeitsministeriums berichtete. „Damit geht die große Mehrheit einem sogenannten 520-Euro-Mini-Job nach.“

Was müssen Rentner mit Minijob beachten?
Was sollten Betroffene wissen, die einen Minijob ausüben? Grundsätzlich gelten für Rentner im Minijob „die gleichen, seit 1. Oktober 2022 festgeschriebenen Regeln wie für alle anderen Minijobber/innen“, erklärte der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) in einer Mitteilung (Stand: 11. September 2023). So war die Entgeltgrenze für Minijobs zum 1. Oktober 2022 angehoben worden, für die keine Steuern und Sozialabgaben fällig sind. Der monatliche Maximalbetrag liegt seither bei 520 Euro.
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Wie viel darf man verdienen?
Wer das ganze Jahr über in einem Minijob beschäftigt ist, kann „mit dem monatlichen Höchstverdienst von 520 Euro insgesamt bis zu 6.240 Euro im Jahr einnehmen“, erklärt die VLH in ihrer Mitteilung. Außerdem dürften Menschen mit Minijob ihre „jährliche Verdienstgrenze in zwei Monaten außerplanmäßig überschreiten“. Sprich, so erklären es die Steuerexperten: „In zwei Monaten eines Kalenderjahres darf man mit einem Minijob mehr als 520 Euro verdienen, und zwar maximal den doppelten Betrag, also bis zu 1.040 Euro.“ Ein Verdienst von maximal 7.280 Euro statt 6.240 Euro pro Jahr sei damit möglich, „wenn die Überschreitung unvorhersehbar und gelegentlich“ eintrete. Als „unvorhersehbar“ gelte hier zum Beispiel, „wenn eine Arbeitskollegin kurzfristig wegen Krankheit ausfällt und der Minijobber deshalb für sie einspringt“, so die VLH. Was allerdings nicht erlaubt sei: „Wenn der Minijobber als Urlaubsvertretung einspringt. Eine solche Mehrarbeit würde dann als vorhersehbar gelten.“ Was Betroffene zudem beachten müssen: Zur Berechnung der Jahressumme zählen laut VLH „nicht nur die laufenden Lohnzahlungen, sondern auch einmalige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld“ hinzu. Wie Minijobber ihre Urlaubstage berechnen können.
Wann muss man einen Minijob in der Steuerklärung angeben?
Minijobs sind prinzipiell steuerpflichtig, so die Experten. Die Steuern werden allerdings „in der Regel nicht vom Minijobber, sondern vom Arbeitgeber“ abgeführt, wie auch die Minijobzentrale in ihrem Blog informiert. So können Einnahmen aus dem Minijob „entweder pauschal“ oder „individuell nach Lohnsteuermerkmale“ versteuert werden, wie die VLH es in ihrer Mitteilung erklärt – welche Art der Besteuerung gewählt werde, entscheide der Arbeitgeber. „Die wahrscheinlich häufigste Variante ist die Pauschalbesteuerung, denn dann sind mit einem Minijob keine Steuern fällig“, heißt es weiter in der Mitteilung. In diesem Fall zahle der Arbeitgeber die Lohnsteuer „in Höhe von zwei Prozent des monatlichen Bruttogehaltes“. Darin sei auch die Kirchensteuer enthalten. In dem Fall gilt laut VLH, dass die Minijobberin oder der Minijobber den Verdienst nicht in der Steuererklärung angeben müssen. Dafür könnten Betroffene allerdings auch keine Fahrtkosten oder andere Werbungskosten von der Steuer absetzen.
„Wenn Ihr Arbeitgeber jedoch die individuelle Besteuerung gewählt hat, sieht das anders aus“, schreibt die Minijobzentrale in ihrem Blog. Dort heißt es weiter: „Am Ende des Jahres sehen Sie auf Ihrer Lohnsteuerjahresbescheinigung, wie viel Sie im Jahr verdient haben – und wie viel Steuern Ihr Arbeitgeber schon von Ihrem Lohn einbehalten und ans Finanzamt abgeführt hat. In der Anlage N, für Nichtselbstständige Arbeit, geben Sie Ihren Minijob-Verdienst dann in der Steuererklärung an.“ Wie sich ein Minijob zudem auf die Rente auswirken kann.
„Immer mehr Menschen müssen auch noch mit über 67 Jahren arbeiten, das ist eine traurige Entwicklung und ein Symptom eines kaputten Rentensystems“, sagte der Ostbeauftragte der Linksfraktion, Sören Pellmann, dem RND zufolge. Schlechte Renten und hohe Preise würden faktisch immer mehr Rentner dazu zwingen, weiterzuarbeiten. „Für viele ist das keine freiwillige Entscheidung, sondern notwendig, um über den Monat zu kommen“, kritisierte er. Teilzeit- oder Vollzeit? Was gilt, wenn Rentner weiterarbeiten.