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Frist für Steuerklärung nicht vergessen – Drei Last-Minute-Tipps laut Experten, wenn Sie auch spät dran sind

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Wer die Steuererklärung scheut, kann sich an einen Steuerberater wenden.
Wer die Steuererklärung scheut, kann sich an einen Steuerberater wenden. © Imago

Für die Steuererklärung 2020 heißt es jetzt: Schnell sein. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen, um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden.

Wer macht schon gern seine Steuererklärung? In vielen Fällen gibt‘s allerdings Geld zurück*. Und manche sind ohnehin zu einer Erklärung verpflichtet. Wer zum Beispiel seine Steuererklärung fürs Jahr 2020 noch nicht erledigt hat, aber sie noch abgeben muss, sollte sich sputen: Je nachdem, ob Allerheiligen im zuständigen Bundesland ein gesetzlicher Feiertag ist oder nicht, gilt der 1. oder 2. November als Abgabefrist. Mehr über das Abgabedatum erfahren Sie zudem hier.

Über­nimmt ein Steuerberater oder Lohn­steuer­hilfe­ver­ein die Angelegenheit, läuft die Frist für die Steuererklärung 2020 zudem bis zum 31. Mai 2022.

Lesen Sie zudem: Steuererklärung: Diese Kosten aus dem Corona-Jahr 2020 können Sie jetzt absetzen

Last-Minute-Tipps für die Steuererklärung

Für alle, die sich mit ihrer Steuererklärung besonders beeilen müssen, hat Stiftung Warentest ein paar „Last-Minute“-Wege parat. Hier eine Auswahl der Tipps laut Test.de.:

Auch interessant: Fünf legale Tricks für Ihre Steuererklärung: So einfach bekommen Sie jetzt Geld zurück

Abgabefrist für die Steuererklärung beachten

Die Abgabefrist sollten Sie jedoch auf keinen Fall verpassen. Denn es ist zu erwarten, dass die Finanzämter Verlängerungen der Frist über den Herbst hinaus nur selten gewähren werden.

Lesen Sie zudem: Steuererklärung: Bei diesen Kosten bekommen Sie viel Geld zurück

Verspätungszuschlag vom Finanzamt vermeiden

Der Verspätungszuschlag beträgt grundsätzlich 0,25 Prozent der noch zu zahlenden Steuer für jeden Verspätungsmonat. Es gibt jedoch einen Mindestbetrag von 25 Euro pro Monat, sofern sich noch eine Steuerzahlung an das Finanzamt ergibt. Beträgt die Steuernachzahlung beispielsweise 1.000 Euro und wird die Steuererklärung zehn Monate zu spät eingereicht, wird somit ein Verspätungszuschlag von 250 Euro fällig. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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