Maßnahmen gegen die hohe Inflation: Staat prüft die Erhöhung des Wohngeld
Die Inflation steigt spürbar – zum Leidwesen vieler deutscher Bürger. Der Staat überprüft, neben anderen Maßnahmen, eine Erhöhung des Wohngeldes.
Die Lebenshaltungskosten in der Bundesrepublik sind in den vergangenen Wochen und Monaten enorm angestiegen. Sowohl Gas, Sprit als auch Lebensmittel sind von explodierenden Preisen betroffen – das Gehalt wächst aber dadurch nicht einfach mit. Die Bundesregierung feilt daher bereits an einem dritten Entlastungspaket. Im Gespräch sind unter anderem eine niedrigere Mehrwertsteuer auf Gas, ein Gaspreisdeckel und ein Inflationsausgleich. Doch auch beim Wohngeld will man nachjustieren.

Was ist Wohngeld?
Beim Wohngeld handelt es sich um einen Mietzuschuss für einkommensschwache Bürger und Familien, um die Kosten für die Miete oder selbst genutztes Eigentum zu decken. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht ein Rechtsanspruch auf die Sozialleistung. Nicht wohngeldberechtigt sind Personen, die bereits andere staatliche Sozialleistungen wie Grundsicherung, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten. Wer Wohngeld erhalten will, muss dazu einen Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Laut Tagesschau beziehen rund 650.000 Haushalte den Mietzuschuss.
Drittes Entlastungspaket könnte mehr Wohngeld mit sich bringen
Aufgrund der steigenden Energiepreise plant die Bundesregierung eine Erhöhung des Wohngeldes ab Januar 2023. Im Zuge dessen ist auch eine Erweiterung des Empfängerkreises im Gespräch. Das heißt, mehr Bürger könnten dann einen Anspruch auf die Sozialleistung haben. Zusätzlich gibt es einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Konkrete Details zu den Plänen sind allerdings nicht bekannt, zuständig für die Ausarbeitung ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Deshalb lässt sich noch nicht genau sagen, wie viel Mietzuschuss einzelne Haushalte erhalten. Zumindest lässt sich mit dem offiziellen Wohngeldrechner herausfinden, ob Sie jetzt schon wohngeldberechtigt sind. Wichtige Angaben sind die Anzahl der Haushaltsmitglieder, das monatliche Gesamteinkommen und die monatliche Brutto-Kaltmiete.