Verbot von Down-Syndrom-Bluttest gefordert
Berlin - Der Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, hat die Bundesländer zum Verbot eines neuen Schwangerschafts-Bluttests auf das Down-Syndrom (Trisomie 21) aufgerufen.
„Ich halte den Test für illegal“, sagte Hüppe am Donnerstag in Berlin. Ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätige, dass er kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz sei. Es sei vielmehr zu befürchten, dass die „Rasterfahndung“ nach Menschen mit Down-Syndrom verstärkt werde. Der Test des Konstanzer Unternehmens „LifeCodexx“ soll im Juli auf den Markt kommen. Der Chromosomen-Fehler Trisomie 21 führt in der Regel zu geistigen Behinderungen und körperlichen Auffälligkeiten. Im Gegensatz zu früher genügt bei dem neuen Test allein das Blut der Mutter anstelle einer Fruchtblasenpunktion.
Stichwort: Down-Syndrom
Das Down-Syndrom geht auf einen Fehler im Erbgut zurück: Betroffene haben einen Erbgutabschnitt, ein sogenanntes Chromosom, zu viel. Das Chromosom 21 liegt bei ihnen nicht wie im Normalfall zweifach, sondern dreifach vor. Daher kommt auch die Bezeichnung Trisomie (Verdreifachung) 21. Auf annähernd 700 Geburten kommt nach Angaben des Arbeitskreises Down-Syndrom durchschnittlich ein Kind mit Trisomie 21. Mit höherem Alter der Eltern steigt die Wahrscheinlichkeit, ein Kind mit Down-Syndrom zu bekommen.
Charakteristisch sind körperliche Auffälligkeiten und eine verminderte Intelligenz. Typische organische Probleme sind Herzfehler, die Anfälligkeit für Infekte und Schwerhörigkeit. Wissenschaftlich beschrieben wurden die Besonderheiten von Menschen mit Trisomie 21 erstmals vom englischen Neurologen John Langdon-Down (1828-1896) im Jahr 1866.
dpa