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Wer zahlt Behandlung von Pflegepatienten?

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München - In diesem Fall geht es nicht um Helmut F. selbst, es geht nicht um die Schmerzen, die er am seinem Lebensende gehabt haben muss. Am Donnerstagvormittag geht es im Münchner Justizpalast ums Geld - um genau 8.698,07 Euro.

 Diese Summe fordert die AOK Bayern vom Caritasverband der Erzdiözese München und Freising, weil diese Kosten angeblich durch grobe Pflegemängel entstanden seien.

Vor Richter Wolfgang Kopp liegt ein Ordner, darin Dokumentationen von Ärzten, Pflegern, Befunde. Der Ordner schildert die Krankheitsgeschichte von Helmut F. Ob sie bei anderer Pflege anders verlaufen wäre und die AOK dann Krankenhauskosten gespart hätte, muss der Richter bewerten.

Helmut F., Jahrgang 1952, lebt in Schonstett (Kreis Rosenheim), als er 2001 einen Herzinfarkt erleidet. Er wird reanimiert, ist aber für immer gelähmt. Sein Vater und seine Tante pflegen ihn zunächst daheim. Doch irgendwann wird es den Senioren zuviel, sie geben ihn Mitte 2005 ins Heim – im Ort gibt es eine vollstationäre Wohn- und Pflegeeinrichtung der Caritas.

Laut Anwalt der Caritas seien damals rund um die Uhr drei Kräfte für Helmut F. zuständig gewesen. Nach Monaten stellen die Pfleger am Oberschenkel von F. einen Dekubitus fest, ein Geschwür, das durch Wundliegen entsteht. Die anfangs kleine Wunde wird immer größer. Im Mai 2006 misst sie fünf auf fünf Zentimeter, Helmut F. kommt ins Klinikum Rosenheim. Er bekommt dort einen künstlichen Darmausgang, damit soll auch der Dekubitus gelindert werden. Als er nach einer Woche ins Heim zurückkommt, ist die Wunde handtellergroß.

Zwei Tage später stirbt Helmut F. Dekubitus, Krankenhausaufenthalt, Operation und die dadurch anfallenden Kosten von 8698,07 Euro, so argumentiert die AOK Direktion Rosenheim, sind aufgrund von „groben Pflegemängeln“ entstanden – deshalb fordert sie die Summe von der Caritas. Die Heimleitung weist die Schuld von sich: Die AOK habe die Dokumentation nicht korrekt ausgewertet. Der Dekubitus sei „schicksalshaft“ gewesen. Richter Kopp schlug gestern eine außergerichtliche Einigung vor. Die Parteien haben vier Wochen Bedenkzeit.

CAL

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