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Abmahnung: In diesen Fällen darf Ihr Chef Sie abmahnen

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Von: Andrea Stettner

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Mit einer Abmahnung zeig der Chef seinem Mitarbeiter die gelbe Karte.
Mit einer Abmahnung zeig der Chef seinem Mitarbeiter die gelbe Karte. © Fredrik von Erichsen/dpa

Wenn es im Job nicht rund läuft, haben viele Mitarbeiter Angst, eine Abmahnung zu erhalten. Doch wann darf sie der Arbeitgeber überhaupt aussprechen?

Mit einer Abmahnung zeigt der Chef die gelbe Karte. Einen solchen Rüffel sollten Mitarbeiter unbedingt ernst nehmen, denn eine Abmahnung kann die Vorstufe zur Kündigung sein. Doch was ist eine Abmahnung überhaupt - und wann darf sie der Chef überhaupt aussprechen?

Wann darf der Chef eine Abmahnung aussprechen

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter abmahnen, wenn diese gegen ihre Pflichten und Vorgaben verstoßen. Natürlich nur dann, wenn Arbeitnehmer selbst Schuld tragen. Beispiele dafür können sein:

"Krankheitsbedingte Fehlzeiten berechtigen hingegen von vornherein nicht zu einer Abmahnung, da man für Erkrankungen nichts kann", erklärt Fachanwältin Nina Lüking von der Kanzlei Hensche im Focus. (Wann der Chef wegen Krankheit dennoch kündigen kann, erfahren Sie hier.)

Außerdem müssen die Vertragsverstöße ein gewisses Gewicht haben, um zur Abmahnung zu führen. Wer also einmal zu spät kommt, der muss nicht gleich mit einer offiziellen Verwarnung vom Chef rechnen.

Allerdings unterliegen Abmahngründe keinem bestimmten Zeitfenster. Der Chef darf also auch Vergehen "sammeln", die schon mehrere Wochen oder gar Monate zurückliegen - zumindest theoretisch. "Steigt etwa ein Arbeitnehmer, der vor Monaten seine Kollegin aufs Übelste beleidigt hat, im Unternehmen auf, kann ihn sein Chef wegen der verbalen Attacken nicht mehr abmahnen – durch die Beförderung hat er dieses Recht unter Umständen verwirkt", meint Rechtsanwalt Markus Michalka aus München.

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Wer darf abmahnen?

Damit die Abmahnung wirksam ist, muss sie jedoch von einer weisungsberechtigten Person ausgesprochen werden, etwa dem Abteilungsleiter oder Ausbilder. Außerdem sind auch diejenigen dazu berechtigt, die in der Regel eine Kündigung aussprechen könnten, zum Beispiel die Geschäftsführung oder der Personalleiter. Arbeitet der Arbeitnehmer für eine Zeitarbeitsfirma, darf auch der Fachvorgesetzte im Zielunternehmen eine Abmahnung erteilen.

Vor der Kündigung muss dreimal abgemahnt werden - stimmt das?

Landet eine Abmahnung auf dem Schreibtisch, sollten Mitarbeiter diese unbedingt ernst nehmen. "Eine Abmahnung genügt, um eine Kündigung aussprechen zu können, wenn der Betreffende sein Fehlverhalten nicht ändert", mahnt Lüking. Der weit verbreitete Mythos, dass der Chef drei Abmahnungen vor einer Kündigung aussprechen müsse, ist deshalb schlicht falsch.

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Von Andrea Stettner

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