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Arbeitsrecht: Mein Chef verlangt einen Corona-Test – darf er das?

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Von: Andrea Stettner

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Rachenabstrich bei einem Mann. Viele Arbeitgeber verlangen jetzt einen Corona-Test von ihren Mitarbeitern.
Viele Arbeitgeber verlangen jetzt einen Corona-Test von ihren Mitarbeitern. © Sina Schuldt/dpa

In der Pandemie befürchten viele Arbeitgeber, dass Mitarbeiter SARS-CoV-2 in den Betrieb einschleppen. Doch darf der Chef einfach einen Corona-Test anordnen?

Arbeitgeber stehen in der Verantwortung, ihre Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren zu schützen – erst recht in der Corona-Pandemie. Viele befürchten, dass Ihre Mitarbeiter den Coronavirus oder gar die gefürchtete britische Mutation B.1.1.7* in den Betrieb einschleppen. Darf der Chef einfach einen Corona-Test anordnen?

Arbeitgeber verlangt einen Corona-Test – das sagt das Arbeitsrecht

Arbeitgeber dürfen nur in bestimmten Fällen einen Corona-Test anordnen, weiß Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. „Der Arbeitgeber braucht ein besonderes Interesse dafür. Er kann zum Beispiel nicht sagen, er will von allen seinen Mitarbeitern einen Corona-Test“, berichtet er der Augsburger Allgemeinen.

Ein besonderes Interesse liege etwa dann vor, wenn eine erhöhte Infektionsgefahr vorliegt, so der Anwalt. Dabei muss er etwa Quarantäneverordnungen der Landesbehörden oder die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts ( RKI) berücksichtigen. Für Reiserückkehrer nach Deutschland aus Risikogebieten gilt ohnehin (bis auf einige Ausnahmen) eine Quarantäne- und Testpflicht (Stand 19.2.2021).

Aber auch, wenn im Unternehmen Mitarbeiter an Covid-19 erkrankt sind, kann der Arbeitgeber einen Corona-Test verlangen, teilt Kristina Harrer-Kouliev, Arbeitsrechtsexpertin bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) auf dem Arbeitnehmer-Portal aktiv-online mit. „Grundsätzlich muss es einen konkreten Anlass für einen Test geben; das kann eben auch ein Infektionsverdacht oder eine Corona-Erkrankung im Betrieb sein“, so die Expertin.

Lesen Sie auch: Corona-Impfung: Was passiert mit Krankenschwestern und Pflegern, die sich nicht impfen lassen?

Arbeitgeber dürfen Reisen in Risikogebieten nicht verbieten

Was Arbeitgeber jedoch keinesfalls dürfen, ist bestimmte Reisen zu verbieten - auch nicht in Risikogebiete:  „Wie Arbeitnehmer ihren Urlaub gestalten, liegt außerhalb des Weisungsrechts des Arbeitgebers“, erklärt Rechtsanwalt Peter Meyer in der Augsburger Allgemeinen. (as)*Merkur.de ist teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

Mehr zum Thema: Corona: Darf mein Chef den Kollegen verraten, dass ich Covid-19 habe?

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