Statt Corona-Sonderurlaub: Eltern erhalten mehr Kinderkrankentage – wer hat ab wann Anspruch?
Zur Entlastung von Eltern wird die Zahl der Kinderkrankentage in diesem Jahr verdoppelt. Inzwischen hat die Regierung Einzelheiten dazu bekanntgegeben.
- Laut Bund-Länder-Beschluss vom 5. Januar werden die geltenden Lockdown-Regeln der Bundesländer bis zum 31. Januar 2021 verlängert.
- Auch Schulen und Kitas sollen in den meisten Bundesländern geschlossen bleiben.
- Eltern erhalten zur Betreuung Ihrer Kinder doppelt so viele Kinderkrankentage*. Lesen Sie hier, wer ab wann Anspruch darauf hat.
Für Extra-Kinderkrankentage reicht Bescheinigung von Schule und Kita
Update vom 13. Januar 2021: Für Familien gibt es inzwischen mehr Klarheit, was die geplanten zusätzlichen Kinderkrankentage in diesem Jahr betrifft: Die Extra-Tage sollen nicht nur bei geschlossenen Schulen und Kitas genutzt werden können, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 12. Januar), sondern auch, wenn lediglich die Anwesenheitspflicht ausgesetzt ist oder der Zugang zur Kita eingeschränkt wurde. Das habe das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag mitgeteilt. Laut einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Formulierungshilfe für einen entsprechenden Gesetzentwurf gilt das auch, wenn Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Kita zu bringen.
Das Kinderkrankengeld können demnach auch Eltern beantragen, die theoretisch im Homeoffice* arbeiten könnten, heißt es weiter in dem Bericht.. „Gleichzeitig die Kinder beschulen und von zu Hause aus arbeiten bringt gerade junge Familien in Pandemiezeiten häufig an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Deswegen wollen wir es diesen Eltern ermöglichen, sich unkompliziert und ohne finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause zu kümmern“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Dienstag laut dpa.
Anspruch auf Kinderkrankentage – unter dieser Voraussetzung
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kinderkrankentage sei, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann. Anspruch darauf sollen dem Bericht zufolge nur gesetzlich Versicherte haben. Um ihn geltend zu machen, reicht demnach eine Bescheinigung der Kita oder der Schule, die bei der Krankenkasse eingereicht werden muss.
In den vergangenen Tagen hatten sich Eltern viele Fragen zu der geplanten Aufstockung gestellt. Nun hat die Bundesregierung nach Angaben von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die entsprechende Gesetzesänderung per sogenanntem Umlaufbeschluss auf den Weg gebracht, wie dpa am Dienstag berichtet: Sie müsse noch durch den Bundestag, solle aber dann rückwirkend zum 5. Januar gelten.
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Bund-Länder-Beschluss vom 5. Januar: Mehr Kinderkrankentage für Eltern
Update vom 7. Januar 2021: Der Bund-Länder-Beschluss vom 5. Januar 2021 bringt nun doch die ersehnte Entlastung für Eltern von Kita- und Schulkindern. Allerdings nicht in Form eines bezahlten Corona-Sonderurlaubs (siehe Meldung vom 14. Dezember). Stattdessen sollen Eltern nun doppelt so viele Kinderkrankentage wie üblich erhalten, meldet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
- Jedes Elternteil darf sich in diesem Jahr jeweils 20 Tage (statt 10) für das Kind krankschreiben lassen.
- Alleinerziehende erhalten 40 statt der üblichen 20 Kinderkrankentage.
Die Regelung gelte ausdrücklich auch dann, wenn Kinder aufgrund geschlossener Schulen oder eines eingeschränkten Betriebs in der Corona-Pandemie zu Hause betreut werden müssen. Bereits im vergangenen Jahr war die Zahl der Kinderkrankentage erhöht worden.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Wer Kinderkrankentage in Anspruch nimmt, erhält für diese Zeit Kinderkrankengeld. Dieses wird von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt und beträgt maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Um es zu erhalten, müssen Eltern die Krankschreibung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Wer privat versichert ist, hat leider keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Für diesen Fall gibt es jedoch entsprechende Zusatzversicherungen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am Dienstag darauf geeinigt, die seit Mitte Dezember in den Bundesländern geltenden Lockdown-Regeln für die Einrichtungen bis zum 31. Januar zu verlängern. Laut des dpa-Berichts soll am 25. Januar wieder beraten werden, wie es ab Februar weitergeht.
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Doch kein Corona-Sonderurlaub für Eltern
Update vom 23. Dezember 2020: Das war‘s wohl mit dem Corona-Sonderurlaub für Eltern: Wie der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, mitteilte, wurde der entsprechende Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) abgelehnt, teilt die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mit. Der Grund: Den „bezahlten Urlaub“ im Lockdown hätten allein die Arbeitgeber finanzieren müssen, obwohl die Betreuungsprobleme durch staatliches Handeln verursacht worden seien, heißt es in dem Bericht. Für Eltern, die ihre Kinder nun vielleicht wochenlang im Home-Office* betreuen müssen, eine herbe Enttäuschung. Schließlich erwarten Experten, dass der Lockdowns noch bis weit nach dem 10. Januar andauert.
„Wir hätten Eltern gerne einen echten Sonderurlaubsanspruch eingeräumt, mit vollem Lohnersatz durch den Arbeitgeber“, meint , teilte Carsten Schneider von der SPD-Bundestagsfraktion dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mit. Der Vorschlag der Bundeskanzlerin sei jedoch von der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt worden.
Entschädigung bei Verdienstausfall: Regelungen werden ausgeweitet
Für Eltern von Schulkindern wurde zumindest eine kleine Erleichterung beschlossen: Die Entschädigungsregeln für Eltern werden angesichts des neuen Corona-Lockdowns ausgeweitet. Eine Verdienstausfallentschädigung vom Staat soll es nun auch geben, wenn Schulen nicht nur geschlossen werden, sondern auch, wenn lediglich die Präsenzpflicht für die Einrichtungen ausgesetzt wird, meldet die dpa. Die Neuregelung bei der Entschädigung greife auch bei Wechselunterricht, an Tagen, an denen die Schüler zu Hause sind sowie bei verlängerten Schul- oder Betriebsferien, etwa in Kitas, wenn diese behördlich angeordnet werden.
Viele Eltern stehen damit jedoch weiterhin im Regen da. „Eine Ergänzung für Eltern, die ihr Kind aufgrund behördlicher Appelle nicht in die Kita geben, obwohl sie dies könnten, wäre dringend notwendig“, kritisiert der familienpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Grigorios Aggelidis, den Beschluss gegenüber dem RND.
Harter Lockdown: Gibt es jetzt Corona-Urlaub für Eltern?
Artikel vom 14.Dezember 2020: Ab Mittwoch, den 16. Dezember, befindet sich Deutschland wieder im „harten Lockdown“. Bund und Länder haben sich am Sonntag auf massive Beschränkungen des öffentlichen Lebens geeinigt, nachdem sich die Infektionslage mit Covid-19* nahezu im gesamten Bundesgebiet dramatisch zugespitzt hatte. Das heißt auch, das Kitas und Schulen dicht machen, in vielen Bundesländern sogar schon ab dem heutigen Montag.
Zwar soll es teilweise Notbetreuungen geben doch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder appellierte an die betroffenen Eltern, das Angebot nur in Anspruch zu nehmen, „wenn es gar nicht anders zu organisieren ist“. Das heißt für viele: Homeoffice mit Kindern oder Urlaub nehmen. Doch am Ende des Jahres sind die Urlaubstage meist verbraucht. Was also tun?
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Bund-Länder Beschluss zum Lockdown: „Zusätzliche Möglichkeiten für bezahlten Urlaub“
Im Gegensatz zum ersten Lockdown im Frühjahr sieht der Bund-Länder-Beschluss diesmal Erleichterungen für Familien vor: „Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.“ Heißt das, Eltern erhalten bald Corona-Urlaub – zusätzlich zum Jahresurlaub? Oder appelliert die Politik lediglich an die Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern entgegen zu kommen?
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Corona-Urlaub für Eltern? Das plant die Bundesregierung
Ein Bericht der Deutschen Presse-Agentur nährt zumindest die Hoffnung vieler vom Krisenjahr gebeutelter Eltern. So soll Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits an Regelungen für zusätzlichen Urlaub für die betroffene Eltern arbeiten. Details würden bis Montag besprochen werden, heißt es im Bericht.
So sehr sich betroffene Eltern über ein paar Tage Extra-Urlaub freuen würde – den Handel stellt die Aussicht auf Corona-Urlaub für seine Mitarbeiter vor zusätzliche Probleme. In Supermärkten & Co. würde es schlicht an Personal fehlen. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, mahnt deshalb im Interview mit der Welt: „Wir brauchen eine Not-Betreuung für die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Supermärkten, die ja zur kritischen Infrastruktur für die Versorgung der Bevölkerung gehören.“
Eltern haben Anspruch auf Entschädigungszahlung bei Verdienstausfall
Doch egal, wie die Regelung um den Corona-Urlaub ausfallen wird: Wer aufgrund von Kita- und Schulschließungen nicht arbeiten kann, hat einen Anspruch auf Entschädigung bei Verdienstausfall. Dies sieht das Infektionsschutzgesetz vor. Schon im ersten Lockdown im Frühjahr war diese Regelung getroffen worden. (as/ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.
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