Test-Flaute bei Arbeitgebern – erst 23 Prozent aller Mitarbeiter wurde Corona-Schnelltest angeboten
Seit dem Bund-Länder-Treff vom 3. März stehen Arbeitgeber in der Pflicht, ihre Mitarbeiter auf Corona zu testen. Doch bisher wurden nur den wenigsten Schnelltests angeboten.
Corona-Schnelltests sollen im Angesicht der 3. Welle als probates Mittel dienen, die Ausbreitung des mutierten SARS-CoV-2-Virus in den Griff zu bekommen. Deshalb wurden beim Bund-Ländertreff am 3. März Arbeitgeber* dazu aufgerufen, ihren Mitarbeitern am Arbeitsplatz einen kostenlosen Corona-Schnelltest zu ermöglichen – und zwar mindestens einmal die Woche. Doch trotz eindringlicher Apelle aus der Politik, scheint die „freiwillige Selbstverpflichtung“ bei manchen Chefs auf taube Ohren zu stoßen.
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Corona-Schnelltest vom Arbeitgeber: Erst 23 Prozent aller Mitarbeiter erhielten Angebot
Wie eine aktuelle Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zeigt, wurden bislang den wenigsten Mitarbeitern ein Test-Angebot am Arbeitsplatz unterbreitet. „Nur 23 Prozent der befragten Beschäftigten berichteten in der zweiten Märzhälfte, dass alle Präsenzbeschäftigten in ihrem Betrieb schon mindestens einmal pro Woche einen Schnelltest machen können“, heißt es im Bericht des WSI.
Weitere 6 Prozent der Mitarbeiter berichten, dass ihnen Schnelltests zwar schon angeboten werden, „jedoch noch nicht im vorgesehenen Umfang“. Immerhin 17 Prozent der befragten Beschäftigten wurde vom Arbeitgeber die Einführung von Schnelltests bereits angekündigt, kamen aber noch nicht zum Einsatz. Das heißt, mehr als der Hälfte aller befragten Arbeitnehmer wurde bisher weder ein Corona-Schnelltest angeboten, noch angekündigt – insgesamt 54 Prozent. Insgesamt wurden 2.832 Datensätzen für die Studie ausgewertet.
„Corona-Schnelltests sind überall dort eine sinnvolle Ergänzung für den betrieblichen Gesundheitsschutz, wo Beschäftigte nicht von zu Hause arbeiten können“, erklärt Dr. Elke Ahlers, WSI-Expertin für Arbeit und Gesundheit in einer Pressemitteilung. „Sie können helfen, Ausbrüche am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen oder ganz zu unterbinden.“
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Betriebliche Corona-Schnelltests in Berlin und Sachsen bereits Pflicht
In der Politik wird immer wieder über eine Schnelltest-Pflicht für Arbeitgeber diskutiert, die über die freiwillige Selbstverpflichtung hinaus gehen. Die Bundesregierung hatte bereits angekündigt, sie wolle Anfang April entscheiden, ob die Selbstverpflichtung der Wirtschaft zum Angebot von Schnelltests ausreiche. Einige Bundesländer haben dagegen bereits Tatsachen geschaffen: In Sachsen und Berlin sind Testangebote für Mitarbeiter in Präsenz bereits Pflicht. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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Weitere Quellen: dpa