Coronavirus: Darf man aus Angst vor einer Ansteckung auf Homeoffice bestehen?

Das Coronavirus breitet sich mittlerweile auch in Deutschland aus. Welche Vorkehrungen können Sie selbst treffen, die Ihr Chef nicht ablehnen darf?
- Mit der rasanten Ausbreitung des Coronavirus* steigt auch die Angst vor dem Erreger.
- Viele Menschen versuchen deshalb, die Ansteckungsgefahr zu minimieren.
- Inwiefern kann Ihr Chef Sie dabei einschränken?
Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen steigt rasant an. Gleichzeitig fordert die resultierende Lungenkrankheit immer mehr Todesopfer. Entsprechend nimmt auch die Angst in der Bevölkerung zu und es stellt sich immer mehr die Frage, welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.
An Orten mit vielen Menschen ist die Ansteckungsgefahr besonders hoch, was vor allen Dingen für den eigenen Arbeitsplatz gilt. Dürfen Sie deswegen auf Homeoffice bestehen oder gar die Arbeit verweigern?
Angst vor Coronavirus: Darf man Dienstreisen ablehnen?
Als besonders problematisch dürften Arbeitnehmer jegliche Dienstreisen in stark betroffene Gebiete sehen. Doch können diese einfach abgelehnt werden? Dr. Burkard Göpfert, Fachanwalt für Arbeitsrecht, verrät im Gespräch mit dem Portal Legal Tribune Online, dass eine Weigerung rechtens ist, falls eine konkrete Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder einer anderen Dienststelle vorliegt. Der Arbeitsrecht-Blog Kliemt.Arbeitsrecht nennt zudem Vorerkrankungen des Angestellten als ausreichende Begründung, um eine Reise abzulehnen. Falls all diese Punkte nicht zutreffen, ist eine Weigerung im Regelfall nicht zulässig.
Ebenso können Sie auch die Zusammenarbeit mit Kollegen aus Angst vor einer Ansteckung nicht einfach ablehnen. Einzige Ausnahme: Es existieren handfeste Hinweise, dass sich der Teampartner infiziert hat.
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Kann auf Homeoffice bestanden werden, um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus zu minimieren?
Ob Sie im Homeoffice arbeiten dürfen oder nicht, entscheidet letztendlich immer noch der Arbeitgeber - auch in Anbetracht der immer höheren Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus*. Sieht der Chef die Lage als zu kritisch an, ist ein Arbeiten von zu Hause aus durchaus denkbar. Wer ohne Einverständnis der Vorgesetzten nicht in der Arbeit auftaucht, dem könnten Abmahnungen oder eine Kündigung drohen.
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Darf man aus Angst vor dem Virus die Arbeit verweigern?
Da auch Homeoffice* ohne Erlaubnis keine Option ist, beantwortet sich die Frage von selbst: Nein, die Angst vor Ansteckung ist kein ausreichender Grund, um der Arbeit fernzubleiben. Laut Dr. Burkard Göpfert wäre eine Weigerung gerade mal gerechtfertigt, wenn ein Unternehmen mit nachweislich infizierten Mitarbeitern jegliche Schutzmaßnahmen ignoriert, obwohl selbst Behörden diese nahelegen. Andernfalls kann es bei einer Arbeitsverweigerung ebenfalls zu einer Abmahnung oder einer Kündigung kommen.
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