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Ein Video auf Youtube kostete diesen Mann den Job

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Von: Veronika Werdin

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Wegen etwas, das er in einem Youtube-Video tat, wurde ein Polizeianwärter entlassen.
Wegen etwas, das er in einem Youtube-Video tat, wurde ein Polizeianwärter entlassen. © Monika Skolimowska/ZB/dpa

Auf Youtube baden Menschen in Eiswasser und schlucken Waschmittel. Doch manche Tätigkeiten missfallen Ihrem Arbeitgeber - und können zu Ihrer Entlassung führen.

Sie können entlassen werden, wenn Sie den Büro-Computer mitgehen lassen, während einer falschen Krankschreibung in der Disco erwischt werden oder mit der Frau Ihres Chefs schlafen. Aber wussten Sie, dass Sie wegen etwas entlassen werden können, das Sie in einem Youtube-Video tun? Einen jungen Mann hat das seine Karriere gekostet.

Aufgabe missverstanden? Polizeianwärter wurde wegen Video entlassen

Als er 2018 ein Video auf Youtube veröffentlichte, war das das Karriere-Aus für einen Polizeianwärter. In dem Video bekommt man den Eindruck, der junge Mann würde einen Betrug begehen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) entschied, dass er gegen die Kernpflichten als Polizeibeamter verstoßen habe. Ob es sich dabei um einen ironisch gemeinten Sketch handele, sei für das Urteil unerheblich. Von einer grundrechtlich geschützten "künstlerischen Tätigkeit" könne keine Rede sein. Die Polizei solle Straftaten ja verhindern und aufklären und nicht für vermeintliche Betrugsmaschen werben.

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Betrug in Video lässt Zweifel am Charakter des angehenden Polizisten aufkommen

Im Video führt der Polizeianwärter an der Kasse eines Cafés angeblich ein Telefonat mit dem Geschäftsführer und gibt - angeblich unter Absprache - Bestellungen auf, ohne diese zu bezahlen. Das Video löste bundesweit Empörung aus. Deshalb und wegen verschiedener weiterer Verfehlungen wurde der Polizeianwärter aufgrund von Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung entlassen. Zurecht, findet das Gericht und lehnte kürzlich eine Gerichtsbeschwerde des Angeklagten ab: Seine Einwände hätten die Argumentation der Polizeischule nicht entkräften können, begründete das OVG seine Entscheidung laut der Website Haufe.de.

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