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Die 10 fiesesten Tricks der Chefs

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Angestellte werden von ihren Chefs manchmal skrupelos eingeschüchtert © dpa

München - Fällt ein Mitarbeiter in Ungnade, kann dies unangenehme Folgen haben. Die tz zeigt die zehn fiesesten Tricks um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden - und wie Sie sich wappnen können.

Haben Sie einen anständigen Chef? Falls ja, können Sie sich

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Dr. Thomas Etzel © fkn

glücklich schätzen! Denn viele scheinbar faire Vorgesetzte zeigen erst dann ihr wahres Gesicht, wenn ein Mitarbeiter bei ihnen in Ungnade gefallen ist. „Es ist erschütternd, wie skrupellos manche Bosse vorgehen. Sie werden regelrecht erfinderisch, um unliebsame Mitarbeiter einzuschüchtern oder sogar loszuwerden“, berichtet der erfahrene Münchner Rechtsanwalt Dr. Thomas Etzel (56). In der tz beschreibt der Experte die fiesesten Tricks der Bosse und erklärt, wie sich Arbeitnehmer dagegen wappnen beziehungsweise erfolgreich wehren können.

1. Der Tribunal-Trick:

Der Mitarbeiter wird ohne Vorwarnung zu einer Besprechung gerufen. Worum es geht, erfährt er vorher nicht. Bei dem Treffen sitzen ihm dann mehrere Führungskräfte gegenüber, manchmal auch noch ein Anwalt der Firma. Dann wird’s laut, und das Tribunal überzieht den Mitarbeiter mit Vorwürfen und stellt unfaire Fragen, fordert ihn auf, sich zu rechtfertigen. Beim Antworten wird er immer wieder unterbrochen.

Wenn der Arbeitnehmer irgendwann weichgekocht ist, soll er sofort eine Eigenkündigung oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben – oft verbunden mit der Drohung, dass er ansonsten fristlos gekündigt werde oder sogar mit einer Strafanzeigen wegen angeblich schweren Fehlverhaltens rechnen müsse.

Dr. Etzels Rat: „Lassen Sie sich von einem solchen Tribunal niemals zu einer Unterschrift zwingen – egal wie hoch der Druck ist. Wenn Sie schon ahnen, was Ihre Vorgesetzten planen, verlangen Sie vor dem Treffen eine Tagesordnung. Verweisen Sie darauf, dass Sie wissen müssen, worum es geht, um sich professionell vorbereiten zu können. Holen Sie im Zweifel immer anwaltlichen Rat ein!“

Die übliche Erstberatung zu einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung kostet in der Regel 226,10 Euro. Dafür nimmt sich der Anwalt meist zirka eine Stunde Zeit.

2. Der Schlechtmach-Trick:

Plötzlich wird Ihre Arbeitsleistung systematisch schlechtgemacht, man zweifelt Ihre Fähigkeiten und Ihr Engagement an – auch gegenüber Kollegen. „Tippfehler werden zur Legasthenie hochstilisiert, Flüchtigkeitsfehler als Unfähigkeit dargestellt. Wenn es bei einem Problem mehrere Lösungen gibt, wird ihre grundsätzlich als die schlechteste abgekanzelt. Dieses Vorgehen soll als Basis für schlechte Beurteilungen und Abmahnungen dienen. Am Ende folgt dann die Kündigung“, so Dr. Etzel. Sein Rat: „Dokumentieren Sie Ihre angeblichen Fehler und widersprechen Sie negativen Beurteilungen schriftlich!“

3. Der Störungs-Trick:

Sie bekommen einen Schreibtisch neben lauten Geräten, neben der geruchsintensiven Büroküche oder einer Durchgangstür, damit Sie sich nicht mehr so gut auf Ihre Arbeit konzentrieren können. Wenn Sie deshalb Fehler machen, werden Ihnen diese als Versagen und Unfähigkeit angekreidet. „Machen Sie Ihren Chef schriftlich auf diese Missstände aufmerksam“, empfiehlt Dr. Etzel. „Wenn er Ihnen nicht hilft, dann schlagen Sie ihm vor, dass die Gewerbeaufsicht oder die Berufsgenossenschaft Ihren Arbeitsplatz auf unzulässige Störungen oder Immissionen untersucht.“

4. Der Überlastungs-Trick:

Ihr Chef brummt Ihnen immer mehr Arbeit auf, die Sie trotz alles Engagements nicht mehr erledigen können. Das macht er solange, bis Sie Ihr vorgegebenes Pensum nicht mehr schaffen. Entweder arbeiten Sie dann schneller auf Kosten von Genauigkeit und Qualität, oder Sie werden mit Ihren Aufgaben nicht fertig. „Wenn Sie die Arbeitsmenge nicht mehr bewältigen können, sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Vorgesetzten darauf hinzuweisen“, weiß Dr. Etzel. „Sie sollten Ihrem Chef mitteilen, welche Prioritäten Sie setzen und welche Arbeiten im Detail Ihrer Einschätzung nach nicht fristgerecht fertig werden. Dann ist Ihr Chef im Zugzwang. Er muss Ihnen sagen, was Sie in welcher Reihenfolge erledigen sollen. Machen Sie sich Notizen über Ihre Arbeit für den Fall einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung.“

5. Der Kriminalisierungs-Trick:

Dem Mitarbeiter werden vertrauliche Unterlagen oder Gegenstände von Kollegen untergeschoben, die dann scheinbar zufällig entdeckt werden. Manchmal wird auch der Dienst-Computer des ungeliebten Mitarbeiters mit belastendem Material präpariert. Am Ende werden dann beispielsweise schlüpfrige E-Mails oder gar Pornobilder auf dem Rechner gefunden. Dr. Etzels Tipp: „Schließen Sie Ihren Büroschrank lieber einmal zu viel als zu wenig ab. Speichern Sie keinerlei private Daten auf Ihrem Dienst-PC.“

6. Der Nachforschungs-Trick:

Der Chef lässt von seinen Technikspezialisten Ihren E-Mail-­Account sowie Ihre Telefonlisten auswerten. „Das Ziel ist, Arbeitszeitbetrug wegen privater Tätigkeiten am Arbeitsplatz nachzuweisen“, erklärt Dr. Etzel. „Selbst wenn Ihr Arbeitgeber die private Internetnutzung oder private Telefongespräche erlaubt, sollten Sie dieses Angebot trotzdem nicht annehmen. Machen Sie beispielsweise kein Online-Banking an Ihrem Dienst-PC, verzichten Sie auf Online-Einkäufe oder Ebay-Geschäfte über den Dienst-PC. Bringen Sie grundsätzlich lieber Ihren eigenen Laptop oder Ihr eigenes Smartphone mit ins Büro, um unaufschiebbare und kurzzeitige Tätigkeiten zu erledigen. Das ist zwar etwas umständlicher und möglicherweise auch teurer, dafür sind Sie aber unangreifbar. Ihre Arbeitszeit gehört dem Arbeitgeber.“

Wenn man einen Mitarbeiter loswerden will, werden gerne auch seine Spesenabrechnungen nachträglich überprüft – oft über viele Jahre zurück. Dr. Etzel: „Schummeln Sie nicht bei der Fahrtkostenabrechnung, geben Sie jede Entfernung auf den Kilometer genau an. Alles andere kann sich später teuer rächen.“

7. Der Fristlose-Kündigung-Trick:

Ihnen flattert eine fristlose Kündigung auf den Schreibtisch – ausgestellt unter einem fadenscheinigen Vorwand. Die Firma überweist kein Gehalt mehr und teilt gleichzeitig der Agentur für Arbeit mit, dass der Gekündigte den Verlust seines Arbeitsplatzes selbst verschuldet hat. Dadurch bekommt er zunächst auch kein Geld vom Amt. „So werden viele Arbeitnehmer wirtschaftlich weichgekocht, damit sie ein billiges Abfindungsangebot akzeptieren“, weiß Dr. Etzel. Er rät: „Sofort eine Anwaltskanzlei einschalten.“

8. Der Abwerbe-Trick:

Wenn die Trennung von einem Mitarbeiter auf legale Weise zu teuer oder nicht durchsetzbar ist, lässt der Chef ihn von einem Headhunter oder einem befreundeten Unternehmen mit einem lukrativen Angebot abwerben. Beim neuen Arbeitgeber wird dem Mitarbeiter dann innerhalb der ersten drei Monate gekündigt. „Diese maximal drei Gehälter und die Vermittlungskosten sind für die Firma oft billiger als eine Abfindung“, berichtet Rechtsanwalt Etzel. „Außerdem erspart sie sich einen teuren Arbeitsgerichtsprozess, weil der Mitarbeiter ja freiwillig gegangen ist.“

Dr. Etzels Tipp: „Vorsicht, wenn ein Angebot von der Konkurrenz finanziell allzu verlockend ist, es könnte ein Falle sein!“ Prüfen Sie beispielsweise, ob es auffällige persönliche Verbindung zwischen den beiden Firmen gibt, man sich sozusagen sehr gut kennt.

9. Der Servus-Trick:

Ihr Chef schreit Sie an, sagt Ihnen, Sie seien gefeuert. „Mündliche Kündigungen sind rechtsunwirksam“, erklärt der Arbeitsrechtler. „Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung dafür, dass Sie sofort gehen sollen und holen Sie anwaltlichen Rat ein.“

10. Der Schummel-Trick:

Sie sollen einen Vertrag unterschreiben, in dem steht, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. „Ein solcher pauschaler Passus ist in der Regel rechtlich unwirksam“, so Dr. Etzel. „Zulässig ist dagegen, wenn im Arbeitsvertrag eine konkrete Anzahl von mitbezahlten Überstunden verankert wird – beispielsweise zehn.“ Generell gilt: „Unterschreiben Sie einen Arbeitsvertrag nur dann, wenn die Gehaltsabrechnung transparent und leicht nachvollziehbar gestaltet ist. Bestehen Sie darauf, dass Vereinbarungen über Tätigkeitsgebiete, Überstunden, Urlaubsregelungen und Zuschläge etc. in dem Kontrakt eindeutig festgehalten werden.“

Prämien - so viel zahlen Münchner Unternehmen

Andreas Beez

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