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Gehaltsverhandlung: Die Inflation ist kein gutes Argument

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Hohe Inflation, das Gehalt bleibt aber gleich. Vielen planen deshalb Gehaltsverhandlungen. Dabei mit der Inflation zu argumentieren, ist keine gute Idee. 

Wenn Sie in den Supermarkt gehen, dann spüren Sie es: alles wird teurer – für den Wocheneinkauf müssen Sie jetzt deutlich mehr ausgeben, als noch vor einigen Monaten. Grund dafür ist die Inflation – im September lag die Inflationsrate in Deutschland bei rund 10 Prozent. Das bedeutet, eigentlich müssten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rund 10 Prozent mehr verdienen, damit Sie sich die gleichen Dinge kaufen könnten, wie noch vor einigen Monaten. Zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer planen Gehaltsverhandlungen – allerdings sollten Sie nicht mit gestiegenen Lebenshaltungskosten argumentieren.

Ein Mitarbeiter in einem Gespräch mit seiner Chefin.
Ein Mitarbeiter will wegen der Inflation eine Gehaltserhöhung – das ist kein gutes Argument. (Symbolbild) © Elnur/Imago

Gehaltsverhandlung: Darum sollten Sie nicht mit der Inflation argumentieren

Mit dem Gehalt können Sie sich aktuell weniger kaufen, das betrifft allerdings alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen. Ebenfalls haben die Unternehmen mehr Kosten – darunter fallen unter anderem die Energiekosten. Gleichzeitig bedeutet das nicht, dass das Unternehmen zwangsläufig mehr Umsatz macht. Ergo: Für alle ist es derzeit so, dass mit dem Gehalt mehr Kosten gedeckt werden müssen. Daher ist die Inflation ein denkbar schlechtes Argument für Vorstellungsgespräche oder Gehaltsverhandlungen. Ebenfalls wird mit dem Argument „Inflation“ nichts über Ihre Leistung und Arbeit ausgesagt.

Wenn Inflation als Argument ziehen würde, drohe eine Lohn-Preis-Spirale

Ökonominnen und Ökonomen warnen laut der Plattform Kununu davor, dass Gehaltserhöhungen die Inflation weiter anheizen könnte. Die Begründung: Höhere Gehälter führen dazu, dass Firmen die Preise wieder anheben müssten. Das führt wieder zu gesteigerten Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Daraus würde sich dann eine Spirale ergeben, die die Inflation immer weiter vorantreibt.

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Anspruch auf Inflationsausgleich?

Wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind, haben Sie keinen automatischen Anspruch auf einen Lohnausgleich bei einer Inflation. Das bedeutet, dass Gehaltserhöhungen nicht automatisch kommen – allerdings gibt es den Plan für ein Inflationsausgleichsgesetz. Das kommt mit dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung und soll die Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem in Sachen Steuern entlasten. Beispielsweise wird der Grundfreibetrag erhöht. Ziel ist es, besonders die Mitte der Gesellschaft zu entlasten, so sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im kommenden Jahr rund 192 Euro (netto) mehr im Jahr zur Verfügung haben.

Wann Sie durch die Inflation mehr Geld bekommen könnten?

Anders kann das bei einem Jobwechsel aussehen. Wenn Sie zurzeit einen anderen Job suchen, dann können Sie den Faktor Inflation natürlich bei den Gehaltsvorstellungen bedenken. Dabei kann es nicht nur um einen direkten finanziellen Ausgleich gehen, auch ein Job-Ticket für Bus und Bahn, einen Dienstwagen oder Personalrabatte können in diesem Fall von Vorteil sein.

Sinnvolle Argumente für die Gehaltsverhandlung

Folgende Gründe sollten Sie bei einer Gehaltsverhandlung eher anbringen:

Ansonsten gilt: Schrecken Sie nicht vor möglichen Gehaltsgesprächen zurück, überlegen Sie sich sinnvolle Argumente und probieren Sie es später noch einmal, sollte ein Gespräch scheitern.

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