Mindestlohn für Azubis beschlossen
Berlin - Als zwölfte Einzelbranche sollen Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildung zum 1. August einen Mindestlohn bekommen.
Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch eine entsprechende Verordnung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Die Höhe des Mindeststundenlohns für die insgesamt rund 30 000 Mitarbeiter der Branche beträgt demnach 12,60 Euro in Westdeutschland und in Berlin sowie im Osten 11,25 Euro.
Damit wurde ein regierungsinterner Streit zwischen dem CDU-geführten Arbeitsministerium und dem FDP-geführten Wirtschaftsressort beendet. Von der Leyen begrüßte, dass erstmals für Beschäftigte im pädagogischen Bereich ein verbindlicher Mindestlohn festgesetzt worden sei. “Die Menschen profitieren von einer klaren Grenze, die Lohndumping verlässlich verhindert, und die Arbeitgeber der Branche haben den Vorteil, dass im Wettbewerb die Qualität der Angebote wieder in den Vordergrund rückt, nicht der niedrigste Lohn.“
Hoffnung auf positive Wirkung
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßten die Zustimmung des Bundeskabinetts zum Verordnungsentwurf. Damit könnten flächendeckend tarifliche Mindeststandards umgesetzt und das Lohndumping in der Aus- und Weiterbildungsbranche gestoppt werden. Die GEW erhofft sich von dem Mindestlohn eine positive Wirkung auf die Qualität der Bildungsangebote.
Durch massive Kürzungen in der Aus- und Weiterbildung seien in den vergangenen Jahren zahlreiche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze vernichtet und die Gehälter derer, die ihren Job behalten konnten, drastisch gesenkt worden. Vor diesem Hintergrund hatten Verdi, GEW und die Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung 2011 einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohn-Tarifvertrages gestellt.
dpa