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Corona-Kinderkrankentage: Wie kann ich sie nehmen und welcher Antrag ist nötig?

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Von: Andrea Stettner

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Eine Mutter betreuet ihre Kinder im Homeoffice.
Seit 5. Januar können berufstätige Eltern Kinderkrankentage auch zur Kinderbetreuung während der Corona-Pandemie nutzen. © picture alliance/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Berufstätige Eltern erhalten jetzt zusätzliche Kinderkrankentage zur Betreuung ihrer Kinder, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind. Wir zeigen, was Sie wissen müssen.

Berufstätige Eltern, die ihre Kinder aufgrund geschlossener Schulen und Kitas betreuen müssen, erhalten jetzt zusätzliche Kinderkrankentage satt eines Corona-Sonderurlaubs*. Und zwar rückwirkend zum 5. Januar 2021. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Das Gesetz kann nach Unterzeichnung von Bundespräsident Frank-Walter-Steinmeier bald in Kraft treten (Stand: 19. Januar 2021) . Was Sie über Anspruch, Antrag und Höhe des Kinderkrankengeldes wissen müssen erfahren Sie hier.

Wer hat Anspruch auf Kinderkrankentage?

Den Anspruch auf Kinderkrankentage haben berufstätige Eltern nicht nur bei erkrankten Kindern, sondern während der Corona-Maßnahmen auch dann, wenn die Betreuung zu Hause erforderlich wird. Etwa wenn

Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn Eltern im Homeoffice arbeiten.

Voraussetzung ist, dass Eltern berufstätig und gesetzlich versichert sind, selbst einen Anspruch auf Krankengeld haben und ein Kind unter 12 Jahren betreuen müssen. Für Kinder mit Behinderung gilt diese Altersgrenze nicht. Wer eine Person des selben Haushalts mit der Betreuung beauftragen kann, hat keinen Anspruch.

Privatversicherte und beihilfeberechtigte Eltern müssen ihren Anspruch nach §56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geltend machen, teilt die Bundesregierung auf ihrer Internetseite mit.

Wie viele Kinderkrankentage erhalten Familien pro Jahr?

2021 erhalten Väter und Mütter jeweils 20 Kinderkrankentage pro Jahr und Kind, also bei Paaren insgesamt 40 Kinderkrankentage pro Kind. Alleinerziehende erhalten den doppelten Anspruch, also 40 Tage pro Kind.

Ab dem dritten Kind erhöht sich der Anspruch noch einmal um 10 Tage auf maximal 90 Kinderkrankentage. Weitere Kinder in der Familie werden nicht mitgezählt.

Lesen Sie auch: Kind krank? So melden Sie es Ihrem Arbeitgeber.

Höhe des Kinderkrankengeldes: So viel Geld erhalten Eltern

Während der genommenen Kinderkrankentag wird Eltern statt des regulären Gehalts das Kinderkrankengeld gezahlt. Dieses beträgt bis zu 90 Prozent des entfallenen Nettoarbeitslohns.

Muss ich die Kinderkrankentage bei meinem Arbeitgeber beantragen?

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld hängt nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers ab, insofern bedarf es auch keinen gesonderten Antrags. Die Arbeitnehmer müssen ihren Vorgesetzten aber unverzüglich darüber informieren, dass sie Kinderkrankentage nehmen. „Was unverzüglich bedeutet, ist dabei immer abhängig vom Einzelfall - etwa davon, wie schnell oder seit wann ein Arbeitnehmer wusste, dass er den Betreuungsbedarf nicht anderweitig gestemmt bekommt“, sagt der Björn Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei CMS Deutschland gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Wie beantrage ich Kinderkrankengeld?

Um das Kinderkrankengeld zu beantragen, reicht eine Bescheinigung der Einrichtung oder der Schule, dass diese geschlossen ist oder nicht besucht wird. Die Bescheinigung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. (as) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.

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Quellen: Bundesregierung.de, dpa

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