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Steht Arbeitnehmern eine Raucherpause zu und gehört die zur Arbeitszeit?

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Nur mal schnell eine rauchen, dafür muss man sich ja nicht ausstempeln, das wird wohl drin sein, oder? Ganz so einfach ist das nicht und wann eine Abmahnung folgt.

Es ist vermeidbar und gefährlich, trotzdem tun es rund 24 Prozent der Menschen ab 18 Jahren in Deutschland, informiert das Bundesministerium für Gesundheit. Die Menschen rauchen – dass das süchtig machen kann, ist nicht neu, dass man dadurch krank werden kann auch nicht. Was allerdings immer wieder aufkommt, ist der Umgang mit dem Rauchen während der Arbeitszeit. Sich mit einer Zigarette eine kleine Auszeit vom Arbeitsstress zu nehmen, wird wohl nicht so schlimm sein, oder?

Gehört die Raucherpause zur Arbeitszeit?

Zwei Frauen bei der Raucherpause.
Bei einer Raucherpause schnell Klatsch und Tratsch austauchen? Wann das nach hinten loshgehen kann. © Creatista/Imago

Generell gehören Pausen zum Arbeitsalltag dazu, die dienen dazu, dass Arbeitnehmer sich erholen können und vor Überarbeitung geschützt werden. Arbeitet man bis zu neun Stunden an einem Tag, stehen einem dreißig Minuten Pause zu. In dieser Zeit können Sie dann beispielsweise auch die ein oder andere Zigarette rauchen. Das Portal Arbeitsrechte informiert, dass Raucherpausen, neben festgelegten Ruhepausen, allgemein laut Gesetz nicht zur Arbeitszeit zählen. Daraus folgt, dass diese nicht bezahlt werden.

Eine Regel, die den Arbeitnehmern ein Recht auf Raucherpausen einräumt, gibt es nicht. Allerdings kann es in Unternehmen erlaubt werden. Sollten Raucherpausen vom Arbeitgeber ausgeschlossen sein, müssen Arbeitnehmer bis zur Ruhepause aufs Rauchen verzichten.

Wenn der Chef das Rauchen zwischendurch akzeptiert.

Ab und zu eine Zigarette rauchen – manche Chefs gönnen das Ihren Mitarbeitern und erlauben es, die Arbeit zu unterbrechen. Rein arbeitsrechtlich sieht es allerdings so aus, dass die Raucherpausen nachgeholt werden müssen. Der Arbeitstag wird für Raucher, die sich ein paar Pausen zwischendurch gönnen, also länger. Allerdings müssen Mitarbeiter für das Rauchen einen entsprechenden Raucherbereich oder Raum aufsuchen, informiert die Deutsche Handwerkszeitung.

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Beim unerlaubten Rauchen erwischt: Wann sogar eine fristlose Kündigung droht

Wer ein paar mal unerlaubt rauchen geht und sich nicht ausstempelt oder sich die Zeiten aufschreibt, kann abgemahnt werden, informiert die Anwaltskanzlei Grasmüller und Wehner auf der eigenen Webseite. Sollten Raucher ihr Verhalten nicht ändern, kann eine verhaltensbedingte Kündigung die Folge sein. Bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten ist der Kanzlei zufolge ebenso eine fristlose Kündigung möglich.

Was passiert eigentlich, wenn ich mich bei der Raucherpause verletze?

Sie haben sich draußen während der Raucherpause verletzt und fragen sich, ob dies als Arbeitsunfall gewertet wird? In aller Regel greift hier nicht die gesetzliche Unfallversicherung, informiert das Portal Arbeitsvertrag.org. Beim Rauchen gehen Sie einer persönlichen Vorliebe nach, dies hat keinen Bezug zu Ihrer Arbeit und wird daher auch nicht als Arbeitsunfall gewertet.

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