Was muss und darf ich tun, wenn der Chef im Urlaub trotzdem anruft?

Die besinnliche Zeit steht vor der Türe - der Urlaub ist in greifbarer Nähe. Doch was tun, wenn der Chef während meinem Urlaub anruft? Muss ich erreichbar sein?
Ein paar freie Tage, runterkommen, entspannen - und dann das: Der Chef ruft an. Doch muss ich während meines Urlaubs überhaupt ans Telefon gehen?
Muss ich in meinem Urlaub für meinen Chef erreichbar sein?
Laut dem Paragraph 8 des Bundesurlaubsgesetzes, das die Erwerbstätigkeit während des Urlaubs regelt, heißt es: "Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten." Heißt also: Im Urlaub sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen gilt ein Beschäftigungsverbot.
Ausnahme: Leitende Angestellten und Berufe, in denen die Arbeit nicht auf Werktage verschoben werden kann. Ansonsten gilt: Wer frei hat, hat frei - und muss für den Chef auch nicht erreichbar sein.
Lesen Sie hier: Mitarbeiter im Urlaub - Abwesenheitsnotiz sorgt für Lacher.
Falls der Chef dennoch während des Weihnachtsurlaubes bei Ihnen melden sollte, haben Sie das Recht, ihn auf die gesetzliche Regelung hinzuweisen. Dies erklärte Norbert Reuter, Tarifpolitik-Experte bei der Gewerkschaft Verdi, gegenüber dem Portal Business Insider: "Da der Arbeitgeber keine rechtliche Handhabe hat, kann das für die Beschäftigten auch keine negativen Folgen haben – im Gegenteil: Der Arbeitgeber müsste dankbar sein, weil der Beschäftigte verhindert hat, dass der Arbeitgeber sich gesetzeswidrig verhält."
Video: Darf der Chef eigentlich das Diensthandy orten?
Weiter sei der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, "an Feiertagen erreichbar zu sein oder Anrufe nach Feierabend, im Urlaub oder an Feiertagen anzunehmen oder gar Tätigkeiten zu diesen Zeiten zu erledigen."
Auch interessant: Hätten Sie's gewusst? Das ist erlaubt trotz Krankschreibung.
sca