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Außerordentliche Kündigung: Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer?

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Die außerordentliche Kündigung ist das letzte Mittel der Arbeitgeber, kann aber nur in bestimmten Fällen ausgesprochen werden. Was tun, wenn man eine erhält?

In Filmen haben Sie Szenen wie diese bestimmt schon häufiger gesehen: Ein Angestellter steht an seinem Schreibtisch, packt seine privaten Dinge in einen Karton und verlässt anschließend das Gebäude. Er wurde gekündigt – und das sehr wahrscheinlich ohne Kündigungsfristen irgendeiner Art.

In Deutschland gibt es diese Kündigungsvariante eines Arbeitnehmers ebenfalls. Dabei handelt es sich um die außerordentliche Kündigung, die dem Arbeitgeber die Möglichkeit gibt, das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter sofort und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu beenden. Es handelt sich dabei um eine drastische Maßnahme, die nur in bestimmten Fällen zulässig ist.

Außerordentliche Kündigung: Was ist das eigentlich?

Grundsätzlich ist eine außerordentliche Kündigung in aller Regel auch eine fristlose Kündigung. Von einer ordentlichen Kündigung unterscheidet sie sich in erster Linie dadurch, dass die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist (meist drei Monate) nicht oder nicht komplett eingehalten wird. Einen Mitarbeiter auf diese Art zu entlassen, ist das letzte Mittel von Arbeitgebern und zudem ist diese Art der Kündigung an Regeln geknüpft, die im Bürgerlichen Gesetzbuch klar hinterlegt sind (BGB, § 626 Abs. 1). Ebenfalls wichtig: Vor der außerordentlichen Kündigung muss geprüft werden, ob Abmahnung oder eine Versetzung eine Alternative darstellen könnten.

Mann sitzt verzweifelt auf Stufen, neben ihm gepackter Karton. Symbolfoto für Kündigung
Auch, wenn es den typischen Karton wohl eher in US-Filmen gibt: Die außerordentliche Kündigung, also Entlassung ohne Frist, existiert auch in Deutschland. Sie unterliegt aber strengen Regeln. (Symbolbild) © Bartek Szewczyk/Imago

Außerordentliche Kündigung: Wann kann sie ausgesprochen werden?

Eine außerordentliche Kündigung kann nur aus wichtigen, schwerwiegenden Gründen erfolgen. Zum Beispiel ein Ereignis oder Verhalten, das es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Laut Finanztip.de gehören dazu etwa:

Diese Art der Kündigung sollte immer das letzte Mittel sein und nur dann in Betracht gezogen werden, wenn alle anderen Maßnahmen, wie Abmahnungen oder Versetzungen, nicht zum Erfolg geführt haben. Außerdem muss der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren (sofern es einen gibt) und eine Abwägung zwischen dem Interesse des Mitarbeiters an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und dem Interesse des Arbeitgebers an seiner Beendigung vornehmen. Dazu gehören laut Karrierebibel beispielsweise die Punkte Wiederholungsgefahr oder ob es entlastende Umstände gibt.

Rechte des Mitarbeiters im Fall einer außerordentlichen Kündigung

Arbeitnehmer, die eine außerordentliche Kündigung erhalten haben, sollten sich unbedingt belesen oder von einem Anwalt beraten lassen. Dabei werden die rechtlichen Möglichkeiten abgeklärt. So kann man etwa innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Stellt das Gericht dann fest, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam ist, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und der Arbeitgeber muss das Gehalt (und ggf. andere Ansprüche) nachzahlen.

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Ist man als Mitarbeiter von dieser Art der Kündigung betroffen, sollte man außerdem prüfen, ob sie tatsächlich aus wichtigem Grund erfolgt ist – und ob nicht auch eine Abmahnung ausgereicht hätte, um das Problem zu lösen. Falls dies der Fall ist, kann man die Kündigung als unwirksam anfechten.

Ausnahmen bei Kündigung: besondere Regelungen

Die außerordentliche Kündigung ist nicht immer wirksam, da es bestimmte Ausnahmen gibt. Mitglieder des Betriebsrates dürfen beispielsweise nur mit dessen Zustimmung außerordentlich gekündigt werden. Außerdem gilt: Weiß der Betriebsrat, sofern es einen gibt, nichts von der außerordentlichen Kündigung, ist sie nicht wirksam. Grundsätzlich ist eine Kündigung von Schwangeren nicht erlaubt und es gibt auch spezielle Regelungen für Arbeitnehmer in Elternzeit und Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung.

Ebenfalls gut zu wissen: Bei einer außerordentlichen Kündigung haben Arbeitnehmer auch Anspruch auf eine Abfindung. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Grund für die Entlassung. Auch hier gilt es, sich am besten von einem Anwalt beraten zu lassen, um die Höhe der Abfindung angemessen zu verhandeln.

Die Pflichten des Arbeitnehmers bei einer außerordentlichen Kündigung

Als Arbeitnehmer hat man auch Pflichten im Falle einer außerordentlichen Kündigung. Man muss sich beispielsweise umgehend arbeitssuchend melden und sich aktiv um eine neue Stelle bemühen. Wurde innerhalb von drei Monaten nach der Kündigung keine neue Stelle gefunden, kann man Arbeitslosengeld beantragen.

Dieser Artikel wurde mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redakteurin Anna Heyers sorgfältig überprüft.

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