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AU: Telefonische Krankschreibung erneut verlängert – bei diesen Symptomen ist sie möglich

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Sie benötigen eine AU? Eine Krankschreibung ist weiterhin auch telefonisch möglich.
Sie benötigen eine AU? Eine Krankschreibung ist weiterhin auch telefonisch möglich. © Alexander Heinl/dpa

Eine telefonische Krankschreibung ist aktuell immer noch möglich: Die Corona-Sonderregelung wurde erneut verlängert. Wie sie abläuft, erfahren Sie hier.

Gute Nachrichten für alle Versicherten: Die telefonische Krankschreibung* bei leichten Atemwegserkrankungen ist weiterhin möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregelung, die zunächst bis Ende September galt, erneut um drei weitere Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 31. Dezember 2021.

Telefonische Krankschreibung soll Arztpraxen entlasten und Kontakte vermindern

„Angesichts der leichten Übertragbarkeit der Delta-Variante des Coronavirus und der zu langsam voranschreitenden Impfung der Bevölkerung sollen die erneut verlängerten Sonderregeln weiterhin helfen, Kontakte zu vermeiden und potenzielle Infektionsrisiken zu minimieren“, heißt es dazu seitens des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Außerdem sollen, angesichts der bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison, die Arztpraxen entlastetet werden. Aus diesem Grund war die telefonische Krankschreibung bereits 2020 eingeführt worden.

Krankschreibung per Telefon: So ist der Ablauf

Für die telefonische Krankschreibung gelten bestimmte Voraussetzungen. So ist der Ablauf:

Ob Sie auch eine Krankschreibung erhalten, wenn Sie aufgrund von Corona in Quarantäne müssen, erfahren Sie hier. Für alle Nicht-Geimpften kann eine Quarantäne jetzt auch finanzielle Folgen haben: die Lohnfortzahlung wird gestrichen. (as)*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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