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Arbeitnehmer aufgepasst: In diesen Fällen haben Sie ein Recht auf unbezahlten Urlaub?

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Wenn alle Urlaubstage verbraucht sind, aber das Jahr noch so lang ist, wollen viele Mitarbeiter unbezahlten Urlaub nehmen.
Wenn alle Urlaubstage verbraucht sind, aber das Jahr noch so lang ist, wollen viele Mitarbeiter unbezahlten Urlaub nehmen. © Nico Mazzanti/dpa

Alle Urlaubstage sind verbraucht - aber das Jahr ist noch so lang. Kann ich mir dann einfach unbezahlten Urlaub nehmen? Eine Fachanwältin klärt auf.

Drei bis vier Wochen Urlaub*, um durch Asien zu tingeln oder mit dem Liebsten auf Hochzeitsreise zu gehen - das zehrt ganz schön an den Urlaubstagen. Ist der Urlaub erst einmal verbraucht, kann das Jahr ganz schön lange werden. Dann lieber unbezahlten Urlaub nehmen - aber muss mir den der Chef erlauben? 

Unbezahlter Urlaub muss vom Chef genehmigt werden

Nein, meint Nathalie Oberthür. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und erklärt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: "Man kann das vereinbaren – einen grundsätzlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht." Ob Ihre Firma unbezahlten Urlaub genehmigt oder nicht, müssen Sie also mit Ihrem Chef abklären.

Lesen Sie auch: Welchen Urlaubsanspruch habe ich bei Kündigung?

Auch ein Sabbatical, also eine Auszeit von mehreren Monaten, zählt in der Regel zum unbezahlten Urlaub. Rund 90 Prozent der Deutschen sollen laut einer Umfrage des Reiseportals Holidaypirates davon träumen - doch nur 16 Prozent legen tatsächlich eine längere Auszeit ein. Wer ein Sabbatical machen darf, erfahren Sie hier. *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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