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Hund oder Katze – Dürfen Vermieter mehr Kaution wegen eines Haustieres verlangen?

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Von: Anne Hund

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Wer sich in einer Mietwohnung ein Haustier anschaffen will, sollte vorher den Vermieter fragen. Kann es auch Auswirkungen auf die Kaution haben?

Wer sich in einer Mietwohnung einen Hund oder eine Katze anschaffen will, sollte vorher den Vermieter fragen. Er darf deren Anschaffung zwar nicht einfach grundlos ablehnen. Es könnte jedoch Beweggründe geben, die aus Sicht des Vermieters gegen die Haltung sprechen. Vielleicht legt er zum Beispiel Wert darauf, dass der Vierbeiner nicht zu groß für die verhältnismäßig kleine Wohnung ist, oder möchte nicht, dass man sich einen Rassehund anschafft, der typischerweise außergewöhnlich viel bellt.

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Viele wünschen sich einen Hund oder eine Katze – oder vielleicht ja sogar beides. (Symbolbild) © Jean-Michel Labat/Ardea/Imago

Dürfen Vermieter mehr Kaution wegen eines Haustieres verlangen?

Ist der Vermieter einverstanden, steht der Anschaffung von Hund oder Katze nichts mehr im Weg. Rechtfertigt der Einzug eines Haustieres eine höhere Kaution? Auch diese Frage stellen sich manche Mieter. Denn Hundewelpen machen vielleicht mal auf den Teppich, wenn sie noch nicht stubenrein sind. Oder Katzen kratzen womöglich mal an der Tapete. Dennoch gilt, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, dass der Vermieter nicht mehr als drei Monatsmieten von seinem Mieter als Sicherheit verlangen darf. So sehe es das Gesetz vor. Diese Höchstgrenze darf demnach nicht ausnahmsweise überschritten werden, wenn Vermieter etwa aufgrund von Tierhaltung in der Wohnung ein höheres Risiko für Beschädigungen oder Abnutzung annehmen.

„Übersteigt die Summe den Betrag von drei Monatsmieten, so ist die Kautionsvereinbarung hinsichtlich des überschießenden Teils unwirksam“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund laut dpa. Als Mieter kann man den Betrag entweder zurückfordern, wie es in der Folge heißt, oder man muss ihn erst gar nicht zahlen.

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Ohne Hundehaftpflicht kann es teuer werden

Richten Katzen Schäden an, greift die normale Privathaftpflichtversicherung. Anders verhält es sich bei Hunden. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät Hundehaltern grundsätzlich dazu, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie sei mit einem Beitrag von etwa 50 Euro pro Jahr nicht teuer, heißt es im dpa-Bericht. Im Ernstfall lohne sie sich jedoch umso mehr. Sachschäden, die der Vierbeiner in einer Mietwohnung verursacht, sollten demnach mit bis zu 500.000 Euro, Welpen idealerweise mindestens sechs Monate mitversichert sein, bevor sie eine eigene Police benötigen.

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