Auch Waldi braucht einen Pass

Wer Hund oder Katze mit ins Ausland nimmt, braucht einen Pass mehr. Wie der Mensch benötigt auch das Haustier gültige Reisedokumente. Wir erklären, was alles zu beachten ist.
Innerhalb der Europäischen Union verhilft der Heimtierausweis Waldi und Maunzi zum legalen Grenzübertritt. In anderen Ländern gelten abweichende Vorschriften für die Einreise der Tiere. Damit unterwegs alles reibungslos vonstatten geht, sollten sich Herrchen oder Frauchen frühzeitig über die jeweiligen landestypischen Bestimmungen erkundigen.
Der Heimtierausweis
Zwischen Mitgliedstaaten der EU reisen Hunde und Katzen mit dem Heimtierausweis ganz legal hin und her. Geht es von Deutschland nach Spanien oder Portugal, genügt das blaue Dokument mit dem goldenen Sternekreis. „In den Ausweis trägt der Tierarzt die Tierhalterdaten und die Identität des Tieres wie Aussehen, Rasse und Geburtsdatum ein“, erläutert Roman Herzog, kommissarischer Leiter des Geschäftsbereichs „Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung“ des Landratsamts Ostalbkreis in Baden-Württemberg. Auch die Kennzeichnung des Tieres muss der Veterinär im Pass dokumentieren. Bisher dienten eine Tätowierung oder ein Mikrochip (elektronischer Transponder) zur Markierung. Ab dem 3. Juli 2011 ist ausschließlich der Chip erlaubt. Außerdem ist für den Nachweis von Schutzimpfungen Platz im Pass. „Eine gültige Tollwutimpfung nach Vorgaben der Impfstoffhersteller ist Voraussetzung für Reisen in EU-Länder“, so Herzog. Tierhalter sollten nicht vergessen, dass für die Impfung bestimmte Fristen einzuhalten sind. So können Hunde beispielsweise erst ab einem Alter von drei Monaten gegen Tollwut geimpft werden. Und in der Regel ist eine jährliche Wiederholungsimpfung erforderlich.
Insel-Regelungen
Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Und so regeln einige EU-Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Irland oder Malta die Einreise etwas strenger. Darüber kann der Tierarzt informieren. In Staaten außerhalb der Europäischen Union herrschen recht unterschiedliche, bisweilen eigensinnige Bestimmungen. Island beispielsweise erteilt Touristen, die sich nur kurze Zeit auf der Insel aufhalten, grundsätzlich keine Genehmigung für den Import von Haustieren. Und Australien verlangt, dass sich Hunde und Katzen mindestens die letzten sechs Monate vor Einreise im Exportland aufgehalten haben. „Wer in Drittstaaten reist, sollte sich zusätzlich bei der Botschaft oder beim Konsulat über die aktuellen Einreisebestimmungen des Drittlandes erkundigen“, rät Experte Herzog.
Die Wiedereinreise
Nicht nur für die Hinreise sollten Tierhalter die landestypischen Bestimmungen kennen. Auch für die Wiedereinreise nach Deutschland gelten mal mehr und mal weniger strenge Vorschriften – je nachdem, wie brenzlig es um die Tollwutsituation im jeweiligen Land bestellt ist. „Es gibt eine Reihe von Ländern, die einen vergleichbaren Tollwutstatus wie EU-Mitgliedstaaten besitzen“, erläutert Ute Tietjen, Expertin für Kleintierfragen bei der Bundestierärztekammer (BTK). Hier gestalte sich die Wiedereinreise relativ einfach: Heimtierausweis und gültige Tollwutimpfung genügen. Darüber hinaus gibt es Drittstaaten mit ungeklärtem Tollwutstatus wie die Türkei, Ägypten, Marokko und Tunesien. Für diese Staaten ist die Wiedereinreise strenger geregelt. „Wer mit dem Hund in solche Länder reist, sollte vorab in Deutschland einen Bluttest beim Tier machen lassen. Der ist bei der Einreise aus solchen Ländern Pflicht“, rät Expertin Tietjen. Die Untersuchung sollten Tierhalter im Übrigen rechtzeitig durchführen lassen. Denn auch hier gelten bestimmte Fristen. Der Test darf zum Beispiel frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden. Welchen Tollwutstatus ein jeweiliges Land besitzt verrät ein Blick auf die Webseite www.bmelv.de des Bundesverbraucherministeriums (Suchbegriff „Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union“).
Exotische Ziele
Für Reisen in exotische Länder empfiehlt Veterinärin Tietjen zusätzlich eine Parasitenprophylaxe. „Welche Maßnahmen getroffen werden sollten, weiß der Tierarzt“, sagt sie. Flohhalsband und Insektenmittel sollten auf keinen Fall im Reisegepäck fehlen. Wer die Reiseregeln im Übrigen nicht beachtet, muss mit Problemen an der Grenze rechnen. Statt der Einreise hieß es für manch ein Tier erst einmal Quarantäne. Tierärztin Tietjen rät zum Schluss: „Man sollte sich immer überlegen, ob man sein Tier wirklich unbedingt mitnehmen muss. Für Tiere bedeutet Reisen Stress.“
MANDY KUNSTMANN
Mit Tieren im Flugzeug
Kabine oder Frachtraum?
Kleine Hunde und Katzen dürfen mit in die Kabine, wenn Herrchen oder Frauchen in den Urlaub fliegen. Hamster oder Meerschweinchen müssen mit dem Frachtraum Vorlieb nehmen. Denn nicht immer entscheidet die Größe des Tieres, ob es im ungemütlichen Laderaum oder in der Passagierkabine unterkommt. Ob Tiere auf Flügen erlaubt sind und wie deren Mitnahme gehandhabt wird, ist von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Bei Air Berlin beispielsweise dürfen Passagiere Hunde oder Katzen mit in die Kabine nehmen, wenn sie in einem geeigneten Behältnis untergebracht sind. Maximal sechs Kilogramm darf der allerdings samt Inhalt wiegen. Zwei Kilo dürfen es bei der Lufthansa sein. Größere Hunde oder Katzen reisen mit der Fracht. Selbst wenn sie noch so winzig sind: Bestimmte Tiere wie Vögel oder Nager akzeptieren viele Airlines nur im Ladebereich. „Hamster, Mäuse oder Meerschweinchen reisen im Frachtraum und in einer auslaufsicheren Box, die entweder aus Metall oder mit Maschendraht gesichert ist“, erläutert Airberlin-Mitarbeiterin Silke Manitz die Bedingungen ihrer Fluggesellschaft. Auch Vögel reisen hier im Frachtraum. Fische oder Schildkröten sind auf Anfrage und exotische Tiere wie Schlangen oder Spinnen wegen der speziellen klimatischen Anforderungen gar nicht möglich.
Boxen oft gegen Aufpreis
Stabile Boxen, die mit Wassernapf und Aufsaugmaterial ausgestattet sind, schreiben die Gesellschaften für die Verladung vor. Das Tier muss in natürlicher Haltung in der Transportkiste stehen, sitzen, liegen und sich umdrehen können. Manch eine Fluggesellschaft stellt die Boxen gegen Aufpreis zur Verfügung. Bei anderen muss sich der Halter darum kümmern.
Ausnahme-Hunde
Einige Hunde dürfen trotz Übergröße mit an Bord: „Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde, auf die Sie angewiesen sind, werden grundsätzlich auf allen Lufthansa-Flügen kostenlos transportiert und dürfen auch mit in die Kabine“, heißt es auf der Webseite der Lufthansa. Konkurrent Air Berlin formuliert das so: „Blinde Fluggäste können ihren Blindenhund selbstverständlich kostenfrei mit in den Fluggastraum nehmen.“
KUNSTMANN