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Ab 2024: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld bei Verstoß gegen das Heizungsgesetz

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Das neue Heizungsgesetz bringt viele Verpflichtungen und Regeln für Eigentümer mit sich. Bei Verstößen können hohe Bußgelder drohen.

Ab Januar 2024 tritt das neue Heizungsgesetz, genauer gesagt das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), in Kraft. Es soll die Verwendung fossiler Brennstoffe wie Heizöl oder Gas reduzieren und stattdessen regenerative Energien wie Wärmepumpen oder Nah- und Fernwärme fördern. Heizungen, die zukünftig neu eingebaut werden, sollen dann zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Mit der Novelle wurden auch die Bußgelder für Missachtung der Vorgaben angepasst – es sind Bußgelder in Höhe von 5.000 bis 50.000 Euro möglich.

Bei welchen Verstößen gegen das Heizungsgesetz Bußgelder drohen

Mann überprüft Wärmepumpe in einem Technikraum in einem Privathaus
Ob die Vorschriften des GEG ab 2024 eingehalten wurden, muss eine fachkundige Person überprüfen. © Wolfgang Maria Weber/Imago

Ein Verstoß gegen das GEG wird als Ordnungswidrigkeit angesehen und entsprechend von den Behörden geahndet. Hier lesen Sie einen Auszug aus den möglichen Verstößen und mit welchen Bußgeldern sie laut § 108 GEG belegt werden können:

VerstoßBußgeld in Euro
Austauschpflicht für die Heizung nach 30 Jahren missachtet50.000
Oberste Geschossdecke nicht gedämmt50.000
Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen nicht ausgeführt50.000
Anlagenbesitzer hat Inspektion nicht rechtzeitig durchgeführt10.000
Falsche Angaben im Energieausweis10.000
Aufbewahrungsfrist für Abrechnungen missachtet5.000
Anordnungen zu Stichprobenkontrollen von Behörden missachtet5.000

Wer kontrolliert eigentlich, ob die Vorschriften eingehalten wurden?

„Es liegt im Ermessen der zuständigen Landesbehörde, ein verhältnismäßiges Bußgeld zu verhängen“, so die Sprecherin des Wirtschaftsministeriums, Susanne Ungrad, auf Anfrage der Berliner Zeitung. Im Rahmen der Feuerstättenschau werden die Schornsteinfeger die Beachtung der Übergangsfristen überprüfen. Die Einhaltung der baulichen Dimensionen des GEG wird laut Haus & Grund Deutschland in der Regel von der zuständigen Baubehörde kontrolliert – die Details regelt jedes Land selbstständig. Für Wärmepumpen wurde eigens ein Paragraf (§60a) in die Novelle des GEG eingefügt. Dort steht: „Wärmepumpen, die als Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme [...] nach Ablauf des 31. Dezember 2023 eingebaut oder aufgestellt werden, müssen nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme, einer Betriebsprüfung unterzogen werden.“ Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen sind hiervon ausgenommen. 

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Wozu dient das neue Heizungsgesetz?

Das neue Heizungsgesetz soll das Vorhaben vorantreiben, die deutschen Klimaziele zu erreichen. Ungefähr ein Drittel des Energieverbrauchs der Bundesrepublik entfällt auf den Gebäudesektor. Hier werden laut der Umweltschutzorganisation WWF etwa 112 Millionen Tonnen CO2-Emissionen im Jahr freigesetzt. Die Menge soll auf 67 Millionen Tonnen reduziert werden – bis zum Jahr 2045 will man sogar klimaneutral sein.

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