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Wie oft darf eigentlich die Miete erhöht werden?

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Wenn eine Mieterhöhung ins Haus flattert, steigen bei vielen Menschen die finanziellen Sorgen. Vermieter müssen sich dabei jedoch an gesetzliche Regelungen halten.

Post vom Vermieter bedeutet oft, dass eine saftige Mieterhöhung ansteht. Doch einfach so die Miete erhöhen – das dürfen Vermieter nicht. Ob, wann und in welchem Umfang die Miete erhöht werden darf, ist in Deutschland nämlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Mieterhöhung nur einmal im Jahr zulässig

Die Miete darf demnach nur alle zwölf Monate erhöht werden, bzw. frühestens 12 Monate nach dem Einzug („Jahressperrfrist“) Wenn Sie also die letzte Mieterhöhung zum 1. August 2022 erhalten haben, darf die Mietzahlung frühestens zum 1. August 2023 wieder steigen.

Mann hält fassungslos einen Brief in der Hand. Wenn eine Mieterhöhung ins Haus flattert, steigen bei vielen die finanziellen Sorgen.
Wenn eine Mieterhöhung ins Haus flattert, steigen bei vielen die finanziellen Sorgen. © Lopolo/Imago

Mieterhöhung richtet sich nach Kappungsgrenze: Maximal 20 Prozent in drei Jahren

„Der Vermieter darf immer nur die ortsübliche Vergleichsmiete fordern. Das ist die Durchschnittsmiete, wie sie am Wohnort für vergleichbare Wohnungen aktuell schon gezahlt wird.“ Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) auf seiner Internetseite hin.

Haben Bewohner bisher eine relativ niedrige Miete gezahlt, darf der Mietpreis dennoch nicht auf einen Schlag auf das Vergleichsmietniveau steigen. „Es gilt eine Kappungsgrenze, innerhalb von 3 Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen“, so der DMB. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen die Bundesländer die Kappungsgrenze auf 15 Prozent absenken.

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Bei Staffelmiete und Indexmiete wird Mieterhöhung im Vertrag festgelegt

Damit Vermieter nicht jedes Jahr wieder eine Mieterhöhung einfordern müssen, vereinbaren viele schon zu Beginn eine Staffelmiete oder Indexmiete im Mietvertrag.

Bevor Sie einer Mieterhöhung zustimmen, sollten Sie die Bedingungen genau prüfen. Mieterverbände stehen dabei beratend zur Seite. Wer seinen Mietvertrag kündigen will, sollte dabei eine böse Falle umgehen.

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