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Essig als Unkrautvernichter? Darum sollten Sie wirklich die Finger davon lassen

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Von: Franziska Kaindl

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Unkraut ist jedem Hobbygärtner ein Dorn im Auge. Ein preiswertes Herbizid stellen hier Essig oder andere Hausmittel dar - allerdings sollten Sie davon die Finger lassen.

Unkraut, das zwischen den Pflastersteinen hervorsprießt, ist vielen Hobbygärtnern ein Graus. Genauso unschön finden sie aber auch die mühsame Handarbeit, mit der das Unkraut aus den Ritzen gekratzt werden muss. Da scheinen Herbizide die Anwender-freundlichere Alternative zu sein - insbesondere, wenn die Mittel dafür preiswert aus dem eigenen Haushalt kommen. So werden zum Beispiel gerne Essig* oder Salz als Unkrautvernichter an der Hauseinfahrt verwendet. Dies kann jedoch Konsequenzen nachziehen, wie die Gartenakademie Rheinland-Pfalz nun warnt.

Hausmittel: Essig und Salz als Herbizid kann Bußgelder nach sich ziehen

In einer aktuellen Mitteilung weist die Gartenakademie darauf hin, dass Hobbygärtner bei der Unkrautregulierung genau auf die rechtlichen Bestimmungen achten sollten. Viele würden nämlich immer noch frei nach dem Motto „Was in meinen Salat kommt, wird auch für meine Hofeinfahrt in Ordnung sein“ diverse Hausmittelchen als Herbizide verwenden. Das Pflanzenschutzgesetz sieht jedoch in Paragraf 12 Absatz 2 vor, dass die Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen zulässig ist.

Auf befestigten Flächen ist der Einsatz von Herbiziden hingegen generell verboten, so die Gartenakademie. Dazu zählen unter anderem Wege und Plätze, Bürgersteige, Garageneinfahrten und Hofflächen. Das Verbot betreffe nicht nur Pflanzenschutzmittel, die als Herbizid zugelassen sind, sondern auch Essig und Salz. Wer trotzdem diese Mittel anwendet und erwischt wird, kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Ganz so einfach scheint die Gesetzeslage aber nicht: In einem konkreten Fall hatte eine Verwaltungsbehörde gegen einen Mann aus Brake ein Bußgeld von 100 Euro verhängt, nachdem er auf der Zufahrt zu seiner Garage und auf der öffentlichen Pflasterfläche vor seinem Grundstück eine Essig-Salz-Lösung als Unkrautvernichter verwendet hatte. Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach den Mann aber später davon frei (AZ. 2 Ss OWi 70/17, Beschluss vom 25.04.2017). Die Begründung: Nach Auffassung des Senats handle es sich bei einem Essig-Kochsalz-Gemisch nicht um ein Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes, sondern um ein Lebensmittel. Darum falle es nicht unter das Gesetz.

Auch interessant: Unkraut im Rasen vernichten: So funktioniert es mit und ohne Chemie.

Unkraut vernichten: Alternativen und Ausnahmen

Trotzdem scheint es ratsam, auf derartige Hausmittel bei der Unkrautvernichtung auf gepflasterten Flächen zu verzichten, um Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Gartenakademie empfiehlt stattdessen das mechanische Entfernen, einen Heißwasser-Hochdruckreiniger (werblicher Link) oder das Abflammen - allerdings besteht bei letzterem Brandgefahr.

Anders verhält es sich im Übrigen bei der Nutzung dieser Hausmittel auf „gärtnerisch genutzten Flächen zur Rasenerneuerung und zur Unkrautbeseitigung unter Holzgewächsen, auf Rabatten und Beeten“, so Walter Hollweg, Sprecher der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Heißt: Auf Beeten im Haus- und Kleingarten sind Essig und Salz erlaubt, jedoch nicht auf dem Pflaster. *Merkur.de ist Teil des Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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