Wer gegen das neue Heizungsgesetz verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen
Das aktualisierte Heizungsgesetz tritt 2024 in Kraft und mit ihm kommen neue Pflichten für Eigentümer. Bei welchen Verstößen es ab Januar richtig teuer wird.
Mit Beginn des Jahres 2024 wird das aktualisierte Heizungsgesetz, das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), wirksam und soll für einen tiefgreifenden Wandel in Deutschland sorgen. Ziel des Gesetzes ist, den Einsatz fossiler Brennstoffe wie Heizöl oder Gas zu senken und stattdessen erneuerbare Energien wie Wärmepumpen oder Nah- und Fernwärme zu begünstigen. Neu installierte Heizungsanlagen müssen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Mit der Gesetzesänderung ab Januar wurden auch die Strafen für die Nichteinhaltung der Vorschriften angepasst – Bußgelder können zwischen 5.000 und 50.000 Euro liegen.
Bei welchen Verstößen gegen das Heizungsgesetz welche Bußgelder drohen

Ein Vergehen gegen das GEG gilt als Ordnungswidrigkeit und wird dementsprechend von den zuständigen Behörden bestraft. Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus den potenziellen Verstößen und den entsprechenden Bußgeldern, die gemäß § 108 GEG verhängt werden können:
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Missachtung der Austauschpflicht für die Heizung nach 30 Jahren | 50.000 Euro |
Keine Dämmung der oberste Geschossdecke | 50.000 Euro |
Keine Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen | 50.000 Euro |
Anlagenbesitzer hat Inspektion nicht rechtzeitig durchgeführt | 10.000 Euro |
Falsche Angaben im Energieausweis | 10.000 Euro |
Missachtung der Aufbewahrungsfrist für Abrechnungen | 5.000 Euro |
Missachtung der Anordnung zu Stichprobenkontrollen von Behörden | 5.000 Euro |
Wer kontrolliert die Vorschriften?
„Es liegt im Ermessen der zuständigen Landesbehörde, ein verhältnismäßiges Bußgeld zu verhängen“, so die Sprecherin des Wirtschaftsministeriums, Susanne Ungrad, auf Anfrage der Berliner Zeitung. Im Rahmen der Feuerstättenschau werden die Schornsteinfeger die Beachtung der Übergangsfristen überprüfen. Die Einhaltung der baulichen Dimensionen des GEG wird laut Haus & Grund Deutschland in der Regel von der zuständigen Baubehörde kontrolliert – die Details regelt jedes Land selbstständig. Für Wärmepumpen wurde eigens ein Paragraf (§60a) in die Novelle des GEG eingefügt. Dort steht: „Wärmepumpen, die als Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme [...] nach Ablauf des 31. Dezember 2023 eingebaut oder aufgestellt werden, müssen nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme, einer Betriebsprüfung unterzogen werden.“ Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen sind hiervon ausgenommen. Im Sommer war der Verkauf von Wärmepumpen eingebrochen.
Was soll das neue Heizungsgesetz bewirken?
Das neue Heizungsgesetz zielt darauf ab, die Erreichung der deutschen Klimaziele zu beschleunigen. Rund ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland geht auf das Konto des Gebäudesektors. Nach Angaben der Umweltschutzorganisation WWF werden hier jährlich etwa 112 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen. Dieser Wert soll auf 67 Millionen Tonnen gesenkt werden – das Ziel ist, bis 2045 die Klimaneutralität zu erreichen.
Dieser Artikel wurde mithilfe maschineller Unterstützung überarbeitet und vor der Veröffentlichung von der Redakteurin Anne Tessin sorgfältig überprüft.