Meine Mieter zahlen nicht - was tun?

München - Es ist der Albtraum aller Vermieter: Meine Mieter zahlen nicht! Maria K. (48) hat es besonders hart getroffen. Was tun? tz-Bürgeranwalt Dietmar Gaiser gibt Rat.
Die Mieten werden immer teurer, Immobilienbesitzer werden bei Neuvermietungen immer wählerischer – der „kleine Mann“ bleibt auf der Strecke. Vor allem in Ballungsräumen wie München trifft diese Darstellung häufig zu. Aber es gibt auch die andere Seite: Mieter zahlen nicht, Mieter tyrannisieren die Nachbarn durch Dauerlärm, Mietnomaden verwüsten die Wohnung und verschwinden. Jeder zweite Vermieter hat solche Erfahrungen gemacht. Auch in unserem heutigen Fall geht es um eine Vermieterin, die ihr Geld nicht bekommt.
Laut einer aktuellen Umfrage klagen mehr als ein Viertel aller Vermieter über Mietrückstände. Wie man in solchen Fällen vorgeht, lesen Sie auf dieser Seite. Oft endet der Streit in einer Zwangsräumung. Zu diesem letzten Mittel mussten laut Umfrage bereits 15 Prozent der Vermieter greifen. Die Politik tut sich schwer, im Mietrecht einen vernünftigen Mittelweg zu finden. Sowohl Mieter als auch Vermieter fordern – jeweils mit guten Argumenten – mehr Schutz vor dem anderen. Meist geht es um die Höhe der Mieten. In München treibt die Auseinandersetzung auf einen Höhepunkt zu: Der Haus- und Grundbesitzerverein will gegen den derzeitig geltenden Mietspiegel klagen (tz berichtete).
Nach Meinung der Immobilienbesitzer sind die ausgewiesenen Zahlen falsch. Wenn der Verein damit durchkommt, würde der Mietspiegel nicht nur an Ansehen verlieren, sondern auch als Argument vor Gericht. Jede Medaille hat eben zwei Seiten. Nicht nur Mieter haben berechtigte Sorgen, sondern auch Vermieter. Wobei Letztere zugegebenermaßen meist in der besseren Position sind.
Ihr Dietmar Gaiser
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Frage der Leserin:
Ich habe von meinen Eltern ein Haus geerbt, aber ich bin arbeitslos und brauche jeden Cent. Deswegen trifft es mich besonders hart, dass die Mieter weder den Mietzins noch die Nebenkosten bezahlen. Weil ich weiß, wie es ist, wenn man wenig Geld hat, bin ich ihnen entgegengekommen und habe angeboten, dass sie die Rückstände abstottern. Aber auch daraus wurde nichts. Es kam mehrere Monate einfach kein Geld. Die Mieter berufen sich auf ihre schwierige Situation. Sie haben zwei Kinder und eine kranke Person im Haushalt. Wie komme ich an mein Geld?
Maria K. (48), Einzelhandelsverkäuferin aus München
Frau K. gehört zu den „Schleckerfrauen“. Sie hat nach der Pleite der Drogeriemarktkette im vorigen Jahr ihren Arbeitsplatz verloren, macht zur Zeit eine Fortbildung und hofft, dann einen Job als Altenpflegerin zu finden. Sie braucht also die Miete dringend, aber die Bewohner des Hauses berufen sich auf ihre Notlage. Wir fragten Rudolf Stürzer, Jurist und Vorsitzender von Haus und Grund München, wie die rechtliche Situation ist. „Wenn es einen Mietrückstand von mindestens zwei Monaten gibt, sollte sofort außerordentlich und fristlos gekündigt werden. Damit wird das Mietverhältnis beendet. Um aber an das ausstehende Geld zu kommen, muss zusätzlich ein Mahnbescheid geltend gemacht werden“, rät der Jurist. Die Formulare für den Mahnbescheid bekommt man im Schreibwarengeschäft. Im Fall von Frau K. ist die außerordentliche Kündigung auch deswegen wichtig, weil damit der Härteschutz für den Mieter entfällt. Das heißt, die Mieter können weder Krankheit noch Alter oder Sonstiges geltend machen. Und genau auf diesen Härteschutz berufen sich die Mieter von Frau K.
Aber selbst wenn es der säumige Mieter bis zu einer Räumungsklage kommen lässt, kann er sein Mietverhältnis noch retten, indem er bis spätestens zwei Monate nach Zustellung der Klage seine Schulden begleicht. Dann sind sowohl die außerordentliche Kündigung als auch die Räumungsklage vom Tisch. Diese Chance hat er allerdings nur ein Mal in zwei Jahren. Er kann also nicht dauernd die Miete schuldig bleiben und auf die Räumungsklage warten, um dann durch eine Nachzahlung die Situation wieder zu retten. Als wir Maria K. die Situation erklärten, entschloss sie sich, sofort eine außerordentliche Kündigung loszuschicken, „denn nicht nur meine Geduld ist zu Ende, auch mein Erspartes ist aufgebraucht. Ich danke dem Bürgeranwalt für seine Hilfe.“