Terror-Nachbarn! Was können wir dagegen tun?

München - "Vor einem Jahr ist mit einer neuen Nachbarin der Horror eingezogen", sagt tz-Leserin Heide Wehrhahn und schildert, was sie mit den anderen Mietern aushalten muss. Was kann man dagegen tun?
Seit 26 Jahren wohnt tz-Leserin Heide Wehrhahn (70) in einem Mietshaus an der Kolumbusstraße. „Aber vor einem Jahr ist mit einer neuen Nachbarin der Horror eingezogen“, sagt sie. Seit dem fühlen sie und andere Mieter sich nicht mehr wohl. „Wir werden beschimpft und terrorisiert!“, sagt auch Mieterin Christa Schwaiger (70). Auf ihrem Balkon finde sich fast täglich Abfall, den die neue Nachbarin dorthin werfe. „Ich konnte den Balkon im Sommer gar nicht nutzen“, ärgert sie sich.
Bereits 16-mal haben die Nachbarn die Polizei gerufen. „Die haben uns geraten, alles zu dokumentieren“, sagt Heide Wehrhahn. Diese Protokolle ließen sie und ihre Nachbarin dem Vermieter, der Gewofag, zukommen. Im Oktober vermittelte die Gewofag mit vier Mitarbeitern ein Mediationstreffen der Nachbarn. „Aber das hat gar nichts gebracht“, sagt Wehrhahn. Peter Scheifele, Sprecher der Gewofag, sagte auf tz-Anfrage, dass seinem Unternehmen viel am Frieden in dem Mietshaus liege, „Wir alles versucht und wohl mehr gemacht, als andere Vermieter machen würde, aber es gibt eben manchmal Menschen, die sich nicht riechen können“, sagt Scheifele. Wenn die Nachbarin beispielsweise nachts einige Male laut an die Wand klopft, rechtfertige dies noch keine Kündigung. Die Frau war für die tz nicht zu erreichen.
Aus der Sicht der Mieter handelt es sich um Terror Tag für Tag. „Wir können keine Nacht schlafen, das ist kein Zuckerlecken“, sagt Heide Wehrhahn. Deshalb haben sie und Christa Schwaiger seit Dezember die Miete um 20 Prozent gekürzt.
Anja Franz, Sprecherin des Mietervereins, rät bei Störungen des Hausfriedens, sich zusammenzutun, das Gespräch zu suchen und zu versuchen, die Angelegenheit friedlich zu lösen. Klappt das nicht, rät sie, detailliert über die Vorfälle Buch zu führen. „Außerdem muss man den Vermieter informieren und dazu auffordern, sich den Störer zur Brust zu nehmen.“
Von Mietminderungen im Alleingang rät sie ab. „Der Bundesgerichtshof hat im Oktober 2012 (Aktenzeichen VIII ZR 107/12) entschieden, dass ein Mieter auch schon dann gekündigt werden kann, wenn er eine Monatsmiete in Verzug ist – selbst wenn man vor Gericht eventuell eine Rücknahme der Kündigung erreichen kann, hat man zunächst gewaltig Ärger.“ Deshalb sollten die Mieter die Miete ausdrücklich unter Vorbehalt zahlen und erst im Nachhinein mindern. „Je mehr Parteien im Haus dabei mitmachen, desto mehr setzen sie damit den Vermieter unter Druck, dass er durchgreift“, sagt Franz.
Denn der Vermieter kann von dem Störer Schadensersatz verlangen in Höhe der Mietminderungen, ihn außerdem abmahnen und bei fortgesetzten schlimmen Störungen kündigen.
Susanne Sasse