Die häufigsten Fehler beim Kauf von Sicherheits- und Überwachungskameras

Der Kauf einer Überwachungskamera sollte wohl überlegt sein. Zu beachten sind die technischen Voraussetzungen, die das Gerät mit sich bringen muss, um seinen Zweck zu erfüllen, die Anzahl der Sicherheitskameras und natürlich auch die rechtlichen Umstände.
Die wichtigsten Tipps zum Kauf einer Überwachungskamera
Es gibt viele Wege sein Hab und Gut zu beschützen, egal ob es für die Sicherheit des Privateigentums oder eines Betriebes gilt. Besonders beliebt ist Videoüberwachung, da sie abschreckend wirkt und die Installation nicht so aufwendig ist wie bei anderen Sicherheitsanlagen. Der Markt bietet Geräte in Hülle und Fülle, doch sollten Interessenten gut beraten sein, denn nicht jedes Produkt taugt was. Eine ausführliche Beratung gibt es auf der Seite der Videoüberwachungs-Experten von topsicherheit.de. Hier die wichtigsten Tipps im Überblick:
- Keine WLAN oder Funk-Kameras - Mittlerweile gibt es alles Mögliche in einer kabelfreien Variante. Doch während das bei Telefon, Akkubohrer oder Ähnlichem Sinn macht, ist von kabelfreien Überwachungskameras abzuraten. Zwar wird die Technik immer besser, doch ist sie nach wie vor störanfällig. Funksignale können überlagert werden und auch das WLAN kann nicht für eine 24-stündige Übertragung garantieren. Zusätzlich wird die Übertragungsreichweite durch die Beschaffenheit und Dicke der Wände zwischen Kamera und Empfangsgerät stark eingeschränkt. Stattdessen sollten entweder Kabel zu dem Empfangsgerät gelegt werden oder man sollte auf Systeme mit Powerline-Übertragung zurückgreifen. Die Powerline-Übertragung ermöglicht das Senden der Videodaten über die Stromleitung.
- Billige oder veraltete Modelle haben eine zu schlechte Bildqualität - Auch wenn der Preis verlockend sein mag, sollten No-Name-Produkte aus dem Ausland gemieden werden. Dasselbe gilt für veraltete Modelle mit PAL- oder VGA-Signal. Die Videoqualität dieser Sicherheitskameras ist aufgrund der niedrigen Auflösung oft zu schlecht, um selbst bei guten Bedingungen die Identität einer Person auszumachen. Besser ist es etwas Geld zu investieren und sich ein Kamerasystem anzuschaffen, welches mindestens über eine Full-HD-Auflösung (1080p) verfügt. Noch besser sind Kameras mit Ultra-HD-Auflösung. Diese gibt es schon gegen einen geringen Aufpreis im Vergleich zu den Full-HD-Modellen.
- Wettertauglichkeit - Einer der wichtigsten Aspekte beim Kauf von Videoüberwachung ist, wo die Kamera schlussendlich aufgestellt werden soll. Eine Kamera, die in Innenräumen arbeitet, muss maximal vor Staub geschützt sein, während Überwachungskameras im Außenbereich jahrelang Wind und Wetter standhalten müssen.
- Kamera nicht zu hoch anbringen - Eine hoch angebrachte Überwachungskamera mag zwar einen großen Bereich abdecken, jedoch sorgt der erhöhte Aufnahmewinkel auch dafür, dass die Gesichter der Personen schlechter erkannt werden. Einbrecher können sich schon mit einem einfachen Basecap vor der Aufnahme schützen. Zu niedrig sollten die Kameras jedoch auch nicht montiert werden, da sie dadurch zu einem leichten Ziel für Manipulationen werden können. Im besten Fall wählt man für das Gerät eine Höhe zwischen 3 und 3,5 Metern.
- Keine batteriebetriebenen Kameras - Bei der Energieversorgung sollte man auf das Stromnetz setzen. Batteriebetriebene Überwachungskameras sind mit einem Bewegungsmelder ausgestattet, der dafür sorgt, dass erst dann kostbarer Batteriestrom verbraucht wird, wenn tatsächlich etwas an der Kamera vorbeikommt. Das Problem ist jedoch, dass die Überwachungskamera erst einmal hochfahren muss, wodurch wichtige Sekunden verloren gehen. Weiterhin frieren diese im Gegensatz zu stromnetzbetriebenen Kameras im Winter wie Autoscheiben ein. In diesen Zeiten ist der Bereich jeweils unbewacht und einem potentiellen Täter kann eine schnell ausgeführte Tat nicht nachgewiesen werden.
Der Datenschutz muss bei der Videoüberwachung gewährleistet sein
Je nach Zweck der Videoüberwachung gelten auch unterschiedliche Datenschutzverordnungen. Die Überwachung von Privateigentum ist generell erlaubt. Wird dabei allerdings auch das Grundstück des Nachbarn mitgefilmt, muss um eine Erlaubnis der Betroffenen gebeten oder die entsprechenden Bereiche müssen geschwärzt werden. Sind Überwachungskameras in öffentlich zugänglichen Räumen oder Plätzen angebracht, so müssen diese speziell gekennzeichnet werden. Auch müssen die Betreiber über geeignete Gründe verfügen, die den Einsatz der Videoüberwachung rechtfertigen. Die Kameradaten in Betrieben sowie Plätzen und Räumen, die öffentlich zugänglich sind, dürfen darüber hinaus nur 72 Stunden gespeichert werden. In einigen Sonderfällen erlauben die Gerichte die Speicherung der Videodaten von bis zu zehn Tagen.
Das Filmen von Räumen, in denen die Privatsphäre von Personen eingeschränkt werden kann, ist nicht gestattet. Damit sind zum Beispiel Toiletten, Duschen, Saunas und Umkleidekabinen gemeint. Auch ist die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen, die der persönlichen Entfaltung dienen, nicht gestattet. Solche Orte sind zum Beispiel Badeseen oder Parkanlagen. Die Ausnahme ist jedoch, falls es sich Schwerpunkte für Kriminalität, wie z. B. den Drogenumschlag, handelt. In den betroffenen Bereichen wie Plätzen oder Parkanlagen ist sodann eine polizeiliche Videoüberwachung möglich.