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Zwangsräumungen: 934 Fälle in einem Jahr

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Anja Franz vom Mieterverein München.
Die Vorsitzende des Mietervereins München, Beatrix Zurek © Westermann

München - Im Bereich des Münchner Amtsgerichtes (Stadt München und Nachbarlandkreise) kam es 2011 zu 934 Zwangsräumungen von Mietwohnungen. Wie kommt es dazu und wie kann man das vermeiden?

Die tz fragte die Vorsitzende des Mietervereins München, Beatrix Zurek.

„Zu einer Zwangsräumung kommt es, wenn der Vermieter zuvor einen Räumungstitel erwirkt hat und der Schuldner die Wohnung oder das Grundstück nicht freiwillig räumt“, so die Anwältin. Sie wird von einem Gerichtsvollzieher vollzogen.

Zurek: „Für den Mieter bedeutet eine Zwangsräumung in der Regel enorm hohe Kosten, da ein Umzugsunternehmen anrückt und die Gegenstände in einem Lager deponiert.“ Zurek empfiehlt deshalb: „Man sollte einer Zwangsräumung zuvorkommen und selbst ausziehen.“

Grund für einen Räumungstitel kann sein, dass ein Mieter eine Mietminderung in zu großer Höhe geltend gemacht hat. Zurek: „Schon ein Monat Zahlungsverzug kann zu einer ordentlichen Kündigung führen.“ Sie rät deshalb: „Man sollte eine Mietminderung nie ohne juristische Beratung geltend machen.“ Die gibt es beispielsweise beim Mieterveren München. Informationen unter: mieterverein-muenchen.de

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