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E-Auto-Fahrer erschleicht sich tagelang begehrten Parkplatz, indem er Ladesäule blockiert

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Von: Luisa Billmayer

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Ein Symbol eines Elektroautos markiert einen Parkplatz neben einer E-Ladesäule. (Symbolbild)
Ein Symbol eines Elektroautos markiert einen Parkplatz neben einer E-Ladesäule. (Symbolbild) © Julian Stratenschulte/dpa

Dank „E“ im Kennzeichen wird das Parken in der Münchner Innenstadt einfacher? Eine Person nutzte das Park-Privileg aus - ein entsprechender „Hinweis“ ließ jedoch nicht lange auf sich warten.

München - Immer mehr Elektro-Fahrzeuge sind in Deutschlands Straßen und Innenstädten unterwegs. Damit die Autos ohne Verbrennermotor auch mit Energie versorgt sind, gibt es auch immer mehr Ladesäulen und extra für die Fahrzeuge ausgelegte Parkplätze.

E-Auto blockt mehrere Tage eine Ladesäule in der Münchner Innenstadt

In der Münchner Innenstadt haben es Elektro-Fahrerinnen und -Fahrer daher - zumindest gefühlt - etwas leichter einen Parkplatz zu finden. Denn sie dürfen ja auf den E-Parkplätzen stehen. Doch eine Person im Münchner Dreimühlenviertel scheint diesen Vorteil etwas zu stark ausgereizt zu haben.

Ein Elektroauto blockierte offenbar mehrere Tage einen Parkplatz im Münchner Dreimühlenviertel.
Ein Elektroauto blockierte offenbar mehrere Tage einen Parkplatz im Münchner Dreimühlenviertel. © Schierlinger

Ein E-Fahrzeug stand in der Isarvorstadt nicht nur für ein paar Stunden an dem Parkplatz der Ladesäule, sondern hat offenbar mehrere Tage die E-Tankstelle blockiert. Das stieß auf den Unmut einer Person, die das wohl beobachtet hat. Sie legte eine eindeutige Botschaft auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs.

„Sie blockieren seit mehreren Tagen die Ladesäule“, heißt es in dem kleinen Briefchen. „Bitte nutzen Sie die Ladeinfrastruktur nicht als Langzeitparkplatz und parken Sie Ihr Fahrzeug nach Abschluss des Ladevorgangs um“, so die klare Aufforderung weiter.

Eindeutiger Botschaft an Dauer-parkendes E-Auto in München

Ob E-Fahrzeuge auch nach dem Ladevorgang auf dem Parkplatz stehen bleiben dürfen, ist laut ADAC derzeit noch nicht gesetzlich geregelt. An einigen Ladestationen ist jedoch vorgeschrieben, dass dort Parken nur so lange erlaubt ist, bis der Akku wieder voll ist. Laut ADAC müsste so eine Regel dann aber an dem E-Parkplatz-Schild stehen. Wie auf dem Foto zu sehen ist, war das an der Ladesäule im Dreimühlenviertel nicht der Fall.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Auf offiziellen E-Auto-Parkplätzen dürfen nur Fahrzeuge abgestellt werden, deren Kfz-Kennzeichen mit einem „E“ endet. Wenn ein Verbrenner auf einem E-Auto-Parkplatz steht, droht der Fahrerin oder dem Fahrer übrigens ein Bußgeld von 55 Euro. Diese Regel gilt seit April 2020. Ist das Parken nur während des Ladevorgangs gestattet, kann diese Strafe aber auch E-Autos betreffen. Denn ein voll aufgeladenes E-Auto wird dann genauso gesehen wie ein Diesel oder Benziner - nicht berechtigt auf dem E-Parkplatz zu parken. (lb) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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