„Wann mein Mandant entlassen wird, ist noch nicht geklärt“, sagte Rechtsanwalt Adam Ahmed, der den Moshammer-Mörder vertritt, Anfang des vergangenen Jahres noch unserer Zeitung. Seither hat sich der Fall gewandelt – und schon in 14 Monaten könnte Herish A. ein freier Mann sein. Denn der Auftrag der deutschen Behörden endet an der eigenen Grenze. Wie der irakische Staat mit dem verurteilten Mörder umgeht, ist dessen eigene Entscheidung. Theoretisch kann Herish A. dort unbehelligt weiterleben. Dass er in Deutschland bleibt, ist hingegen sehr unwahrscheinlich, zumal dafür auch umfangreiche Wiedereingliederungsmaßnahmen seitens der Justiz notwendig wären.
Glück für Herish A.: Laut Gesetz gibt es im Falle eines Mordurteils mit besonderer Schuldschwere eigentlich keine Strafobergrenze. Unter Umständen hätte er noch viele Jahre im Gefängnis bleiben müssen. In der Regel werden in Bayern zwar nicht mehr als zehn zusätzliche Jahre verhängt. Doch in seinem Fall sind es bis Sommer 2022 dann nur zweieinhalb zusätzliche Jahre über die lebenslange Haft (15 Jahre) hinaus. Insgesamt hätte der Mörder dann also 17,5 Jahre hinter Gitter verbracht.
„Zunächst ist jedoch der weitere Vollstreckungsverlauf abzuwarten“, sagt Anne Leiding. Denn sollte Herish A. in der Haft auffällig werden, kann diese wieder verlängert werden. Das gilt aber als unwahrscheinlich, denn A. war bislang ein unauffälliger Häftling, treibt Sport und nimmt an Gruppen-Events teil. Auf den Fall Moshammer lässt sich der Mörder hingegen nur ungern ansprechen. - ANDREAS THIEME - *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.