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Tat schockte ganz München: Moshammer-Mörder bald auf freiem Fuß?

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Von: Andreas Thieme

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Rudolph Moshammer
Modesdesigner Rudolph Moshammer und seine Daisy. Moshammer wurde 2005 ermordet - nun kommt sein Mörder womöglich bald frei. © dpa

Seine Tat sorgte im Jahr 2005 für Entsetzen: Mit einem Kabel erdrosselte Herish A. (42) den Modezar Rudolph Moshammer. Dafür musste er lebenslang ins Gefängnis. Nun könnte er bald frei sein.

München - Am 14. Januar 2005 starb Modezar Rudolph Moshammer (†64). Am Hauptbahnhof hatte er seinen Mörder kennengelernt: Herish A. (42). Der Iraker erdrosselte Moshammer in dessen Grünwalder Villa. Ein Fall, der ganz Deutschland bewegte. Und der die Justiz noch immer beschäftigt. Wie unsere Zeitung erfuhr, könnte A. schon nächsten Sommer aus der Haft entlassen werden.

Moshammer-Mord in Grünwald: Mindestverbüßungsdauer wurde auf 18 Jahre festgelegt

Aktuell sitzt Herish A. in der Justizvollzugsanstalt Straubing hinter Gittern und verbüßt dort seine lebenslange Freiheitsstrafe. Das Münchner* Landgericht hatte ihn im November 2005 wegen Mordes verurteilt – rund zehn Monate nach der Tat. Die Schwurgerichtskammer sah es damals als erwiesen an, dass der Iraker den Mord aus Habgier und Heimtücke beging. Laut Urteil wollte er Moshammer ausrauben – und wickelte ihm ein Kabel um den Hals. Gegen A. wurde damals auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, die höchste Strafe, die ein deutsches Gericht verhängen kann.

Das bedeutet: Auch nach 15 Jahren – so lange gilt das Urteil „lebenslang“ laut Gesetz – kommt ein verurteilter Mörder noch nicht frei. Bei Herish A. gibt es einen Zuschlag: „Seine Mindestverbüßungsdauer wurde auf 18 Jahre festgelegt“, sagt Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, auf Anfrage. „Die Mindestverbüßungsdauer wird Mitte Januar 2023 erreicht sein.“ So hatte es die Strafvollstreckungskammer des Amtsgerichts Straubing festgelegt. Der Beschluss datiert vom Juni 2020.

Herish A. soll in sein Heimatland abgeschoben werden

Der Plan der Justiz: Herish A. soll nach Haftende in sein Heimatland abgeschoben werden. Bis dahin zahlt der Staat für die lange Haft des Irakers. Mittlerweile zeichnet sich das Ende seiner Zeit im Gefängnis aber deutlich ab. Oberstaatsanwältin Anne Leiding sagt: „Aus dem Vollstreckungsheft lässt sich entnehmen, dass eine Abschiebung frühestens ab Juli 2022 denkbar wäre.“ Also nächstes Jahr im Sommer.

„Wann mein Mandant entlassen wird, ist noch nicht geklärt“, sagte Rechtsanwalt Adam Ahmed, der den Moshammer-Mörder vertritt, Anfang des vergangenen Jahres noch unserer Zeitung. Seither hat sich der Fall gewandelt – und schon in 14 Monaten könnte Herish A. ein freier Mann sein. Denn der Auftrag der deutschen Behörden endet an der eigenen Grenze. Wie der irakische Staat mit dem verurteilten Mörder umgeht, ist dessen eigene Entscheidung. Theoretisch kann Herish A. dort unbehelligt weiterleben. Dass er in Deutschland bleibt, ist hingegen sehr unwahrscheinlich, zumal dafür auch umfangreiche Wiedereingliederungsmaßnahmen seitens der Justiz notwendig wären.

Nach Moshammer-Mord: Täter 17,5 Jahre hinter Gitter

Glück für Herish A.: Laut Gesetz gibt es im Falle eines Mordurteils mit besonderer Schuldschwere eigentlich keine Strafobergrenze. Unter Umständen hätte er noch viele Jahre im Gefängnis bleiben müssen. In der Regel werden in Bayern zwar nicht mehr als zehn zusätzliche Jahre verhängt. Doch in seinem Fall sind es bis Sommer 2022 dann nur zweieinhalb zusätzliche Jahre über die lebenslange Haft (15 Jahre) hinaus. Insgesamt hätte der Mörder dann also 17,5 Jahre hinter Gitter verbracht.

„Zunächst ist jedoch der weitere Vollstreckungsverlauf abzuwarten“, sagt Anne Leiding. Denn sollte Herish A. in der Haft auffällig werden, kann diese wieder verlängert werden. Das gilt aber als unwahrscheinlich, denn A. war bislang ein unauffälliger Häftling, treibt Sport und nimmt an Gruppen-Events teil. Auf den Fall Moshammer lässt sich der Mörder hingegen nur ungern ansprechen. - ANDREAS THIEME - *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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