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Licht aus nach Richter-Besuch: Amtsgericht Ebersberg verbietet Nachbarn zu helle LED-Leuchte

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Von: Josef Ametsbichler

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Lampen mit Bewegungssensor erleuchten im Idealfall das gesamte Umfeld des Hauses.
Lampen mit Bewegungssensor erleuchten im Idealfall das gesamte Umfeld des Hauses. Weniger ideal ist, wenn sie dann dem Nachbarn auf den Zeiger gehen und der vor Gericht zieht. So geschehen in Ebersberg. © embeki - Fotolia

Der LED-Strahler vom Nachbarn leuchtete nachts bis in sein Wohnzimmer. Deshalb zog ein Ebersberger vor Gericht. Mit Erfolg.

Ebersberg – „Mehr Licht!“ – mit diesen letzten Worten hat sich Johann Wolfgang von Goethe angeblich von dieser Welt verabschiedet. „Licht aus!“, urteilte nun das Amtsgericht Ebersberg, aber nicht mit Bezug auf Deutschlands Dichterfürsten, sondern in einem Nachbarschaftsstreit.

Weil ihm die Eingangsbeleuchtung des Nachbarn nachts das Wohnzimmer ausleuchtete, war ein Ebersberger gegen den anderen vor Gericht gegangen. Das berichtet das Amtsgericht im Nachgang des Urteils vom Donnerstag. Demnach war die LED-Beleuchtung des Nachbarn so waagerecht auf sein Grundstück gerichtet, dass bei Auslösen des Bewegungsmelders nicht nur der Eingangsbereich, sondern das Hausinnere nebenan erleuchtet war – für jeweils zwei bis vier Minuten.

LED-Lampe in Ebersberg soll vor Einbrechern schützen - Richterin reicht das nicht

Der beklagte Leuchtmittel-Inhaber wiederum argumentierte demnach, dass ihn das Licht vor Einbrechern schütze – und verhindere, dass vor seinem Haus jemand unglücklich stolpere und stürze. Von einer Blendwirkung könne nicht die Rede sein, weil nur der Eingangsbereich ausgeleuchtet sei.

Das Gericht sah das anders, und zwar im Wortsinn. Bei einem Ortstermin habe die Richterin laut Mitteilung eine „stark strahlende Lampe“ vorgefunden, „die sich in ihrer Leuchtwirkung nicht auf das Grundstück des Beklagten beschränkt“. Und zwar bis ins Wohnzimmer. Davon gehe eine „wesentliche und nicht zu duldende Beeinträchtigung seines Eigentums“ aus. Heißt im Klartext: Die Funzel nervt.

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Amtsgericht Ebersberg: Nachbarsgeduld darf Grenzen haben

Nun muss der Besitzer der Leuchte umrüsten und das Licht mindestens so umpositionieren, dass wirklich nur noch der Eingang seines Anwesens ausgeleuchtet ist. Zudem merkt das Gericht an, dass die Lampe die komplette Nachbarschaft überstrahle. „Die in der Umgebung vorhandenen Beleuchtungseinrichtungen sind mit der Leuchtstrahlung der fraglichen Eingangslampe nämlich nicht annähernd vergleichbar“, führt die justizielle Mitteilung aus. „Schließlich ist die Leuchtkraft der Lampe nicht ortsüblich und auch deshalb nicht zu dulden.“ Auch nicht aus nachbarschaftlichem Gemeinsinn, betont das Amtsgericht: „Ein Nachbarschaftsverhältnis ist von gewissen Rücksichtnahme- und auch Duldungspflichten geprägt, die jedoch im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen und auch nicht unbegrenzt sind.“

Im Gegensatz zur Causa Goethe könnte in der Sache das letzte Wort allerdings noch nicht gesprochen sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Beklagte kann also Rechtsmittel einlegen. Apropos: Die Geschichtsschreibung geht übrigens mittlerweile davon aus, dass Johann Wolfgang von Goethe vor dem Dahinscheiden nicht nach der Erleuchtung, sondern ganz banal einen Nachttopf verlangt hatte.

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