Aufforderung zu „angemessener Spende“: Mann schickt skurrile Mail an Kreissparkasse
Eine „Aufforderung zur Spende“ hat einen 58-Jährigen aus Bad Reichenhall wegen versuchter Erpressung vor das Amtsgericht in Miesbach gebracht. Er wollte so die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee zur Kasse bitten.
Miesbach – Einigermaßen skurril und mit einer Prise Verschwörungstheorie gewürzt war ein Prozess wegen versuchter Erpressung gegen einen Mann aus Bad Reichenhall (58). In einer Mail an den Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, Martin Mihalovits, hatte der Rentner dem Institut Unregelmäßigkeiten unterstellt.
Anschließend forderte er eine „angemessene, zweckgebundene Spende“ an die „Evangelische Kirchenstiftung Bad Reichenhall“. Andernfalls werde er die Ergebnisse seiner „Recherchen“ veröffentlichen.
Amtsgericht Miesbach: Angeklagter wirft Kreissparkasse unlauteren Wettbewerb vor
Der Vorwurf: Die Kreissparkasse besitze über ihre Geschäftsräume hinaus Immobilien, die sowohl privat als auch gewerblich vermietet würden. Dazu sei sie aber kraft ihres öffentlichen Auftrages nicht berechtigt. Damit liege unlauterer Wettbewerb vor. Nach der „Causa Bromme“ habe man zwar erklärt, man werde sich von diesen Gebäuden trennen. Das sei aber nicht geschehen. Also seien Presse und Öffentlichkeit sowie die Bankenaufsicht bewusst getäuscht worden.

Dass diese Mail von ihm stamme, sei eine „sehr luftige Behauptung“, erklärte der Angeklagte ruhig. Eine Reihe von Freunden benutze die auf seinen Namen lautende Mailadresse. Beweise für seine Verfasserschaft gebe es also nicht.
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Nicht das erste Mal vor Gericht: 58-jähriger Bad Reichenhaller bereits vor 20 Jahren verurteilt
Sein Groll gegen die Kreissparkasse rühre von einer früheren rechtlichen Auseinandersetzung her. Schon vor knapp 20 Jahren habe er in seiner Web-Zeitung Missstände des Instituts aufdecken wollen, erklärte er. Als Reaktion auf eine Satire über den damaligen Direktor Georg Bromme habe das „Kriminaltango-Duo Bromme und Kreidl“ seine Plattform zerschlagen.
Jakob Kreidl, damals als Landrat Verwaltungsratsvorsitzender, habe sich Hilfe suchend an Ministerpräsident Edmund Stoiber gewandt, der über seine Justizministerin Druck auf Staatsanwaltschaft und Richter ausgeübt habe. Darum sei er unter Missachtung der Pressefreiheit zu Unrecht verurteilt worden, klagte der 58-Jährige.
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Das ist lauwarmer Rechtsanwaltswind
Er und seine Kollegen hätten daraufhin alle CSU-Abgeordneten über den Hergang informiert. Als Folge habe Stoiber in vorzeitigen Ruhestand gehen müssen. Der Angeklagte hatte sich per Mail hierzu auch an die EU-Kommission gewandt und Bedenken über die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland geäußert.
58-Jähriger droht Kreissparkasse und landet vor Gericht: Angeklagter nimmt Verhandlung nicht ernst
Der aktuelle Fall habe ihn sofort an die damalige Vorgehensweise des Angeklagten erinnert, erklärte der von der Sparkasse mit dem aktuellen Fall betraute Rechtsanwalt. Seine schriftliche Information, er werde die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben, habe der Reichenhaller als „lauwarmen Rechtsanwaltswind“ abgetan.
Sein „sehr freundliches Angebot“ sei nicht strafbar und stehe auf festem Boden. Zudem habe der Angeklagte eine Zahlungsfrist gesetzt, am Tag vor Fristende dann gedroht, er werde seine Informationen nun publik machen. Das sei aber nicht geschehen, obwohl keine „Spende“ geflossen sei.
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Nach Anklage wegen versuchter Erpressung: Mann zu Geldstrafe verurteilt
Die Anschuldigungen des Angeklagten erwiesen sich als gegenstandslos. Die Kreissparkasse sei zu Immobilienbesitz und Vermietung berechtigt, erklärten Mihalovits und der Anwalt übereinstimmend. Der Reichenhaller, der seinen Freispruch mangels Beweisen forderte, wurde zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt.
Zwar fehlten unmittelbare Beweise, doch zwei einschlägige von insgesamt zehn Vorstrafen, die Vorgeschichte und viele weitere Indizien ließen keinen Zweifel an seiner Schuld, hieß es zur Begründung.
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