Fußballer tritt auf Schiri ein - vier Monate Knast
Erding/Neufahrn/Landshut - Saftige Strafe für einen Fußballrowdy: Weil er einen 60-jährigen Schiedsrichter aus dem Landkreis Freising brutal getreten hatte, muss ein 28-jähriger Fußballer für vier Monate in Gefängnis.
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Bei einem Punktspiel zwischen Türk AV Neufahrn und Türkgücü Erding am 11. April 2010 kam es gegen Ende der Partie nach einem Pfiff des Schiedsrichters, der auch eine Gelbe Karte zückte, zur Eskalation: Plötzlich riss sich der Erdinger Kicker, der mit der Spielunterbrechung nichts zu tun hatte und etwa acht Meter vom Geschehen entfernt war, sein Trikot vom Leib. Er lief auf den Unparteiischen zu, stieß ihn zu Boden und versetzte ihm dann mindestens zwei Tritte gegen die Hüfte. Das Opfer erlitt ein schmerzhaftes Hämatom. Seinen Ausraster hatte ihm der Fußballrowdy bereits zuvor angekündigt: „Dich erwische ich heute noch“, hatte er ihm etwa 15 Minuten vorher gedroht.
Das erste „Nachspiel“ hatte die Aktion vor dem Amtsgericht Freising, wo der Türkgücü-Fußballer wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu vier Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde. Diese wurde ihm versagt, weil er bereits zweimal einschlägig aufgrund von vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden war. Damals hatte er seine damalige Partnerin nach Streitereien jeweils massiv geschlagen, so dass sie einmal eine Gehirnerschütterung und einen Nasenbeinbruch, ein andermal einen Trommelfelleinriss erlitten hatte.
Das Geständnis
Vor dem Amtsgericht hatte der 28-Jährige den Angriff auf den Schiedsrichter noch bagatellisiert und behauptet, er habe ihn lediglich geschubst, jedoch nicht getreten. Weil er aber trotzdem verurteilt wurde, ging er in Berufung und und lieferte vor der 2. Strafkammer ein Geständnis ab. Außerdem habe er sich beim Unparteiischen sofort nach dem Vorfall und dann auch beim Amtsgericht entschuldigt und sich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes bereit erklärt. Aber auch die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt - sie zielte auf eine höhere Freiheitsstrafe ab.
Das Opfer bekundete in der Berufungsverhandlung, dass die ursprünglich als harmlos eingeschätzte Verletzung ihn heute noch plage. Die Tritte seien offenbar der Auslöser für einen Schaden in seinem Bewegungsapparat gewesen. An seinem „Hobby“ habe er keine Freude mehr: „Ich bin seit 30 Jahren Schiedsrichter, aber durch solche Attacken verliert man die Lust.“
Staatsanwaltschaft forderte halbes Jahr Gefängnis
Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten - und bescheinigte dem Spieler ein massives Aggressionspotenzial, das er bereits bei den Übergriffen auf seine Lebensgefährtin an den Tag gelegt habe. Zudem habe er noch unter offener Bewährung gestanden. Der Erdinger erklärte seinen Ausraster damit, dass er wegen des Verlusts von zwei Freunden kurz zuvor mit „Trauer und Frust“ ins Spiel gegangen sei. Die 2. Strafkammer hielt allerdings an dem vom Amtsgericht verhängten Strafmaß fest. Straferschwerend habe sich ausgewirkt, dass die Verletzung des Schiedsrichters offenbar gravierender sei als in der ersten Instanz angenommen.
Für den Fußballrowdy hat das Urteil noch schmerzliche Folgen: Denn auch der Widerruf der offenen sechs Monate für besagte Misshandlung der Partnerin steht ihm ins Haus.