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Notunterkunft für Geflüchtete in der alten Schule in Ludenhausen? Bürger wehren sich

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Die ehemalige Sudbury-Schule in Ludenhausen soll eigentlich zum Kindergarten umgebaut werden. Viele Reichlinger und Ludenhausener möchten daher nicht, dass dort Geflüchtete untergebracht werden.
Die ehemalige Sudbury-Schule in Ludenhausen soll eigentlich zum Kindergarten umgebaut werden. Viele Reichlinger und Ludenhausener möchten daher nicht, dass dort Geflüchtete untergebracht werden.  © Schmid

Keine gemeindlichen Gebäude für die Unterbringung von Asylsuchenden: Dies fordern Bürger in einem Eilantrag von der Gemeinde Reichling. Diese will nun erst einmal die Rechtslage überprüfen.

Reichling – Der Landkreis Landsberg will, wie berichtet, ab Dezember auf Mehrzweckhallen und andere kommunale Gebäude zurückgreifen, da der Flüchtlingsstrom weiter zunimmt. In der Gemeinde Reichling könnte möglicherweise die ehemalige Grundschule in Ludenhausen (zuletzt Sudbury-Schule) davon betroffen sein.

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Dagegen wehrt sich nun eine Reihe von Bürgern: Dies zeigte die jüngste Gemeinderatssitzung, zu der zahlreiche Besucher ins Feuerwehrhaus nach Ludenhausen gekommen waren. In einer Debatte, die Bürgermeister Johannes Hintersberger nach den offiziellen Tagesordnungspunkten mit den Anwesenden eröffnete, äußerten einige ihren Unmut darüber, dass die alte Schule möglicherweise mit Geflüchteten belegt werden soll.

Reichling: Alte Schule soll eigentlich zu Kindergarten umgebaut werden

Zum einen deshalb, weil das Gebäude ja für die Errichtung von Kindergartenplätzen umgebaut werden soll (wir haben berichtet). Zum anderen gab es aber auch generelle Vorbehalte gegen die Aufnahme Asylsuchender. Erst kürzlich hatten Bürger und Vereine bei einer Infoveranstaltung dagegen protestiert, die Mehrzweckhalle in Reichling als Flüchtlingsunterkunft zu verwenden (wir berichteten ebenfalls). Da dafür aber wohl noch weitergehende Brandschutzmaßnahmen nötig wären, ist die Halle für den Landkreis mittlerweile nicht mehr die erste Option. Der Landkreis würde die Ludenhausener Schule favorisieren, da dort vom Baurecht her einfacher Unterkünfte geschaffen werden könnten, wie Pressesprecher Wolfgang Müller auf Anfrage bestätigte.

Zahlreiche Bürger waren zur Gemeinderatssitzung ins Ludenhausener Feuerwehrhaus gekommen um zu fordern, dass keine gemeindlichen Gebäude für die Unterbringung von Geflüchteten gestellt werden sollen.
Zahlreiche Bürger waren zur Gemeinderatssitzung ins Ludenhausener Feuerwehrhaus gekommen um zu fordern, dass keine gemeindlichen Gebäude für die Unterbringung von Geflüchteten gestellt werden sollen. © Schmid

Diese Option gefällt aber auch nicht allen Bürgern: Drei Ludenhausener hatten sich vor der Gemeinderatssitzung mit einem Eilantrag an die Gemeinde gewandt. Sie fordern, die Gemeinde Reichling solle keine kommunalen Gebäude für die Unterbringung von Asylsuchenden bereitstellen und stattdessen Grundstücke für die Errichtung von Thermohallen anbieten – zum Beispiel in der Nähe des Reichlinger Sportplatzes.

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Begründet wird der Eilantrag damit, dass die Schule in Ludenhausen für die Einrichtung von Kindergartenplätzen vorgesehen sei: Wenn das Gebäude vorübergehend als Notunterkunft zur Verfügung gestellt werde, bedeute dies eine deutliche Verzögerung der Planungen für den Umbau zum zweiten Kindergartenstandort der Gemeinde, führen die Antragsteller an.

Eventuell würden dann noch mehr Kindergartenplätze benötigt

„Eine Nutzung als Notunterkunft, die bauliche Veränderungen erfordert, wird sicherlich nicht nur für drei Monate betrieben, sondern dann langfristiger als Notunterkunft weitergenutzt“, befürchten sie. Der Kindergarten in Reichling sei heute schon „am Limit“. Durch die Aufnahme von Asylsuchenden in der Gemeinde würden dann aber möglicherweise noch mehr Kindergartenplätze benötigt.

Der Antrag wurde in der öffentlichen Sitzung verlesen. Die Forderungen der Antragsteller wurden anschließend in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Das Ergebnis der Beratung gab der Bürgermeister auf Anfrage bereits bekannt: Demnach werde die Gemeinde jetzt prüfen lassen, ob rechtliche Schritte gegen eine mögliche Belegung eines ihrer kommunalen Gebäude möglich wären.

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Sollte die Überprüfung ergeben, dass die im Raum stehende Beschlagnahmung eines Gemeindegebäudes nicht rechtens wäre, werde die Gemeinde sich vorbehalten, dagegen zu klagen. Hinsichtlich einer möglichen Nutzung der Schule als Notunterkunft gab der Bürgermeister zu bedenken: „Wir blockieren ja den Umbau zur Kindertagesstätte. Wir sollten uns schon mal drüber im Klaren sein, was uns jetzt wichtiger ist – ob uns unsere Kinder wichtiger sind, oder, die Aufgaben des Landkreises zu übernehmen.“

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