„Das heißt, Reisende, die solche Waren dabei haben, sind bei der Einreise in die Europäische Union an einer Grenzkontrollstelle veterinärrechtlich zu kontrollieren“, informiert Müller. Zudem müssten für sie Gesundheitsbescheinigungen und ein Begleitdokument vorgelegt werden. „Entsprechen die Waren nicht den Einfuhrvoraussetzungen, werden die Sendungen vom Zoll zurückgewiesen. Sie müssen dann ggf. an Ort und Stelle entsorgt werden“, so Müller. ham
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