Spätestens alle vier Jahre muss das Wasserwerk laut den gesetzlichen Vorgaben die Gebühren überprüfen und neu kalkulieren. Dazu wird der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt; die neue Kalkulation lag dem Gemeinderat nun vor. Nach acht Jahren Gebührenstabilität führen die Berechnungen für die neue Gebührenperiode der Jahre 2022 bis 2025 zu einer leichten Erhöhung der Wassergebühren.
Seit dem 1. Januar sind für den Kubikmeter Wasser, also 1000 Liter Wasser, 1,20 Euro zu zahlen; bisher lag diese Gebühr bei 1,17 Euro. Außerdem sind Änderungen bei den Grundgebühren für Wasserzähler erfolgt. Diese sind nach Wasserzählergröße gestaffelt. Für Einfamilien- und kleine Mehrfamilienhäuser ist in der Regel eine Nenngröße von Nenndurchfluss 2,5 Kubikmeter pro Stunde vorhanden; hierbei wurde die Gebühr von 18 Euro im Jahr auf 30 Euro pro Jahr angehoben, in der Folge der größeren Wasserzähler weiter gestaffelt, und zwar nach dem Verhältnis der jeweiligen Kosten für die Zählergröße. Größere Wasserzähler sind durch die höheren Anschaffungskosten und den größeren Aufwand des Einbaus sehr viel teurer als ein Zähler mit einem Nenndurchfluss 2,5 Kubikmeter pro Stunde.
Im nächsten Jahresbescheid, den Taufkirchner Anfang des Jahres erhalten werden, wirkt sich diese Umstellung aufgrund des Softwarewechsels voraussichtlich noch nicht aus, sondern erst in der Abrechnung des Jahresverbrauchs für 2022.