Darum schickten die Grünen, das Bürgerforum, SPD mit FDP den Antrag erneut ins Rennen. Demnach sollte es zu folgender Änderung der Geschäftsordnung kommen: „Die Gemeinderatsmitglieder erhalten zur Wahrnehmung ihres Amtes und zur Überwachung der Gemeindeverwaltung das Recht auf Akteneinsicht, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen.“
Daran störte sich vor allem Hohenbrunns Bürgermeister Stefan Straßmair (CSU): „Ich finde, wir sollten überlegen: Brauchen wir das? Der Rechnungsprüfungsausschuss kann jeder Zeit Vorgänge prüfen – aber unter dem Vier- Augen-Prinzip und er hört immer beide Seiten. Dieser Beschluss würde bedeuten, eine Akte kann jeder Zeit gezogen werden. Wegen meiner Mitarbeiter wäre mir eine Kontrolle unlieb. Ich würde die Kommunikation bevorzugen. Das wäre ein sehr, sehr schönes Signal an meine Mitarbeiter.“
Dies bekräftigte Anton Fritzmair (CSU): Es ist nicht die Aufgabe von Gemeinderäten, über die Arbeit der Mitarbeiter Akten zu ziehen.“ Er verkündete zugleich, dem Antrag nicht zuzustimmen.
Es stand der Vorwurf der Schikane seitens der Gemeinderatsmitglieder gegenüber der Gemeindemitarbeiter im Raum. Dem stellte sich Manfred Haucke (Bürgerforum) klar entgegen: „Ich wehre mich gegen die Unterstellung, Mitarbeiter zu schikanieren.“ Regina Wenzel (SPD) verstand Straßmair ebenfalls nicht. „Es muss doch keine schlechte Stimmung aufkommen. Ich glaube, da sollte kein Misstrauen aufgebaut werden.“
Darum wurde der Passus „Und zur Überwachung der Gemeindeverwaltung“ aus der Vorlage gestrichen. Begeistert war Straßmair noch immer nicht. Obwohl die CSU nicht für den Antrag abstimmte, wurde er nun positiv verabschiedet. In der Geschäftsordnung heißt es nun: „Die Gemeinderatsmitglieder erhalten zur Wahrnehmung ihres Amtes das Recht auf Akteneinsicht, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen.
Melanie Schröpfer
Weitere Nachrichten aus der Region finden Sie in unserer Übersicht.
Besuchen Sie HALLO auch auf Facebook.