Seit Montag, 28. März, an können Geflüchtete aus der Ukraine den Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch online von jedem mobilen Endgerät oder aber von einem PC aus stellen.
Voraussetzung dafür ist lediglich eine E-Mailadresse. Der Antrag steht sowohl in deutscher, englischer als auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung und wird dann verschlüsselt an das Landratsamt übermittelt. Der Bescheid auf
Leistungsauszahlung wird dann ebenfalls als verschlüsselte, passwortgeschützte Nachricht per E-Mail an den Antragsteller gesendet. Mit diesem elektronischen Dokument können die Geflüchteten dann zum Rathaus ihrer aktuellen Wohnsitzgemeinde (beziehungsweise der Gemeinde, in der sie zum Zeitpunkt der Antragstellung gewohnt haben) gehen und sich – nach einer Überprüfung der Identität – die Leistungen bar auszahlen lassen.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer bargeldlosen Auszahlung, wenn die Geflüchteten schon über ein deutsches Bankkonto verfügen und bereits in ihrer jeweiligen Gemeinde melderechtlich erfasst sind. Wer den Antrag lieber persönlich stellen möchte, kann selbstverständlich weiterhin zu den Öffnungszeiten ohne Termin ins Landratsamt kommen.
Den Antrag sowie alle Informationen zum Prozedere gibt es auf der Homepage des Landratsamts unter www.landkreis-muenchen.de/ukraine. Unter dem Menüpunkt „Informationen für ukrainische Flüchtlinge im Landkreis München“ findet sich das Auswahlfeld „Leistungen erhalten“. „Alle Abteilungen des Landratsamts arbeiten zurzeit mit Hochdruck und größtem Engagement daran, die Aufnahme der Geflüchteten so gut und unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Der Online-Antrag ist ein weiterer Baustein in diesem Bemühen“, kommentiert Landrat Christoph Göbel die Einführung des elektronischen Antragsverfahrens. „Wer alles verloren hat, soll sich nicht als Erstes mit der deutschen Bürokratie herumschlagen müssen“, so die Meinung Göbels. „Natürlich ist das nicht an jeder Stelle möglich, aber dort, wo wir Erleichterung verschaffen können, tun wir das!“